Brustvergrößerungen gehören zu den häufigsten sogenannten Schönheitsoperationen, die aus ästhetischen Gründen ohne medizinische Indikation durchgeführt werden. Die Implantate zur Vergrößerung sind entweder mit Silikongel oder mit Kochsalz gefüllt.
Im April 2010 informierte die französische Behörde für Medizinprodukte die Öffentlichkeit, dass sie die Vermarktung, den Vertrieb den Export und die weitere Verwendung von Brustimplantaten, die mit Silikongel des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) gefüllt sind, europaweit untersagt. Es war festgestellt worden, dass der Hersteller seit 2001 Silikongel verwendet hat, das nicht für die Verwendung beim Menschen vorgesehen ist und ein Gesundheitsrisiko darstellt für Frauen mit entsprechenden Brustimplantaten. Es gibt Hinweise, dass Implantate dieses Herstellers auch in Deutschland eingesetzt wurden.
Sachgerechte Informationen und Empfehlungen zu mit Silikongel gefüllten Brustimplantaten im Allgemeinen und den genannten im Speziellen gibt es beim Bundesinstitut für Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Institut ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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