Luftverunreinigungen
Luftschadstoffe, Grenzwerte, Auswirkungen ...mehr
Der Luftreinhalteplan ist eine Zusammenstellung von Maßnahmen, mit denen die Luftqualität in einem Gebiet verbessert werden soll. Er enthält unter anderem eine Analyse, wie es um die Luftqualität in diesem Gebiet bestellt ist. Ziel ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt.
Dafür hat die Europäische Union die EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (1996/62/EG) erlassen. Sie dient der Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards. Dafür wurden einheitliche Kriterien zur Beurteilung der Luftqualität erlassen - schließlich soll die Luftqualität in Portugal mit der in Griechenland oder in Deutschland vergleichbar sein. Für die jeweiligen Schadstoffe, wie beispielsweise Arsen, Blei oder Ozon wurden Tochterrichtlinien (1999/30/EG und 2000/69/EG) verabschiedet. In diesen Richtlinien sind die Grenzwerte der Schadstoffkonzentration in der Luft definiert. Die bekanntesten Schadstoffe in Zusammenhang mit Luftreinhalteplänen sind Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Die Richtlinien sind in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt worden - in Deutschland finden sie sich in der 22. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImschV) wieder.
Münchens Luftreinhalteplan
Sind in einem Gebiet die Grenzwerte und Toleranzmargen für einen oder mehrere betroffene Schadstoffe überschritten, muss ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. Dieser beinhaltet Maßnahmen, um die Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen. Die Zuständigkeit in Deutschland liegt bei den Bundesländern. Der Münchner Luftreinhalteplan wurde entsprechend von der Regierung von Oberbayern unter Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und der Landeshauptstadt München erstellt und am 28. Dezember 2004 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) in Kraft gesetzt.
Ein Bestandteil des Luftreinhalteplans ist die Münchner Umweltzone. Ein Luftreinhalteplan kann und muss zudem aktualisiert werden. Man spricht hier von einer Fortschreibung. Dies geschieht dann, wenn es trotz der im Luftreinhalteplan aufgelisteten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualitätä weiterhin zu Überschreitungen von Grenzwerten und Toleranzmargen kommt. Aktuell wird gerade an der 3. Fortschreibung für den Münchner Luftreinhalteplan gearbeitet. Übrigens ist die Reihenfolge der Frotschreibung nicht chronologisch - zuletzt wurde die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Kraft gesetzt.
Umweltzone ist Bestandteil der 2. Fortschreibung
Das Münchner Konzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf die Autobahnumfahrung A 99 wurde im Luftreinhalteplan aufgenommen. Das daraus resultierende Lkw-Umleitungs- und Sperrkonzept trat am 1. Februar 2008 in Kraft. In der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde dann die Umweltzone eingeführt.
Wegen der in den Folgejahren erneut aufgetretenen Überschreitungen des PM10-Feinstaub-Tagesgrenzwertes und des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes (einschließlich Toleranzmarge) musste der Lufteinhalte-/Aktionsplan fortgeschrieben werden.
Neu aufgenommen in den Luftreinhalteplan wurde das Münchner Konzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf die Autobahnumfahrung A 99. Das Lkw-Umleitungs- und Sperrkonzept trat am 01.02.2008 in Kraft. In der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde die Umweltzone eingeführt.
Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München beinhaltet unter dem Motto „Kooperation für gute Luft“ die Einbeziehung des Münchner Umlandes mit dem Ziel, eine flächendeckende Verbesserung der regionalen Luftqualität zu erreichen.
Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit am 12. April 2012 erlassen. Sie kann bei der Regierung von Oberbayern, bei der Landeshauptstadt München sowie bei der Stadt Starnberg bis zum 7. Mai 2012 persönlich eingesehen werden und ist nachfolgend als PDF abrufbar.
Mit der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden unter anderem weitere Stufen der Umweltzone eingeführt: Im gesamten Bereich des Mittleren Rings dürfen seit 1. Oktober 2010 nur noch Fahrzeuge mit einer gültigen gelben oder grünen Plakette fahren.
Das betrifft Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.