Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesen Internetseiten können Sie Bebauungspläne der Landeshauptstadt München einsehen. Die Sammlung der Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.

Die hier abrufbaren Bebauungspläne sind alle im Münchner Amtsblatt bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan der Landeshauptstadt München sein. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hochhaus, Blumenstraße 28 b, während der Dienststunden (Montag - Donnerstag von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr, und Freitag von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme für die Zeiten von Montag - Freitag ab 6:30 Uhr und bis 20:00 Uhr vereinbart werden (Tel.: 089/233-00).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Freiflächengestaltungssatzung, Erhaltungssatzungen, die Baumschutzverordnung und viele mehr. Eine Übersicht über das Ortsrecht der Landeshauptstadt München finden Sie hier,
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

 

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen. Die Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften können Sie auch während der Dienststunden (Montag - Donnerstag 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.30 Uhr - 12.30 Uhr im Referat für Stadtplanung und Bauordnung einsehen.

Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen auch unsere Begutachtung. Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur der Originalplan die gültige Rechtslage wiedergibt.

Dies ist insbesondere wie folgt begründet:

  • Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.
  • Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
  • Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

 

Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bebauungspläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst. Informationen über laufende Gerichtsverfahren können Sie dagegen bei den jeweils zuständigen städtebaulichen Begutachtungen der Planungsbezirke Mitte, West und Ost erhalten.