Denkmalschutz und Stadtgestalt, Werbeanlagen

Denkmalschutz und Werbeanlagen

 

 

 

 

 

 

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde

  • berät zu Fragen des Denkmalschutzes
  • erteilt denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse
  • genehmigt Werbeanlagen
  • gibt Fachstellungnahmen ab
  • erteilt für Baudenkmäler Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • veranstaltet alle zwei Jahre den Fassadenwettbewerbund alle drei Jahre den Wettbewerb „Denkmalschutz und Neues Bauen"
 
 

Denkmalschutz

Hier finden Sie Informationen sowie das Antragsformular zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis Mehr

 

Werbung

Hier erhalten Sie Informationen zur Zulässigkeit und Genehmigung von Werbeanlagen. Mehr

 

Der Fassadenwettbewerb

Der Fassadenwettbewerb wird alle zwei Jahre ausgelobt. Mehr

 

Wettbewerb "Bauen und Sanieren in historischer Umgebung"

Der Münchner Stadtrat hat am 11.01.2012 entschieden, den seit 1986 bestehenden Wettbewerb Denkmalschutz und Neues Bauen zu erweitern. Mehr

 
 

Kontakt

Kartensymbol Karte einblenden
 

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Abt. 6 Denkmalschutz, Stadtgestaltung

Kartenstandpunkt Symbol

Blumenstraße 19
80331 München

Tel.: 089 233-96484
Fax: 089 233-24443