Bäume im Park

Die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde

 

 

 

 

 

Die Untere Naturschutzbehörde

  • stellt wertvolle Naturflächen unter Schutz
  • wirkt in Baugenehmigungsverfahren mit Baumerhalt und Freiflächengestaltung
  • erteilt Genehmigungen und Befreiungen nach der Baumschutzverordnung
  • setzt sich bei Planungsverfahren für Arten- und Biotopschutz ein
  • berät zu Fragen der Biotoppflege
  • aktualisiert fortlaufend das Ökoflächenkataster (Ausgleichsflächen)
  • erstellt Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Tiere
 

 

Ziel der Baumschutzverordnung

Das Ziel der Baumschutzverordnung ist es, die innerstädtische Durchgrünung Münchens auf Dauer zu erhalten. Mehr

 

Eingriffe in Natur und Landschaft

Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen. Mehr

 

Artenschutz

Artenschutz wirkt gegen illegale Einfuhren, Handelsinteressen, Lebensraumzerstörung. Mehr

 
 

Schutzgebiete

Schutzgebiete dienen der Erhaltung von Schönheit, Eigenart und Vielfalt von Tieren und Pflanzen. Mehr

 

Die FFH-Richtlinie

Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) in München. Mehr

 

Biotopkartierung

Die Biotopkartierung beschreibt Reste der ursprünglichen Naturlandschaft und historische Kulturlandschaften. Mehr

 
 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Abt. 5 Naturschutz

Kartenstandpunkt Symbol

Blumenstraße 19
80331 München

Tel.: 089 233-96484
Fax: 089 233-25869