Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesen Internetseiten können Sie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mitwirken bzw. die Entwürfe von Bebauungsplänen der Landeshauptstadt München einsehen.
Auf diesen Seiten werden nur Pläne und Texte ausgelegt, die sich noch im Aufstellungsverfahren befinden. Aus diesen Plänen und Texten ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Umsetzung des Bebauungsplanes. Die Pläne und Texte können sich noch ändern. Sie treffen also keinerlei Aussagen zur derzeit gültigen Rechtslage. Erst nach dem sog. Satzungsbeschluss des Stadtrates und der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Landeshauptstadt München wird ein Bebauungsplan rechtsverbindlich.
In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanentwurfs noch weitere Gesetze hinzuzuziehen z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit sind nur die dargelegten bzw. ausgelegten Unterlagen in der Auslegungshalle des Planungsreferates maßgeblich. Dies ist insbesondere wie folgt begründet:
Fehlerquelle komprimierte pdf-Datei
Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
Fehlerquelle Computer-/ Druckereinstellungen
Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
Informationen zur Bauleitplanung
Informationen zur Bauleitplanung finden Sie hier