Kapitalanleger, also Käufer einer Eigentumswohnung, die vermietet werden soll, sind an folgende Auflagen gebunden:
- Vermietung nur an Haushalte mit einem mittleren Einkommen (Einkommensgrenze bis maximal "München Modell 3" - siehe Modellrechnung (55 KB, PDF)), die seit mindestens 3 Jahren ohne Unterbrechung im Stadtgebiet München wohnen oder ihren Arbeitsplatz haben. Für Haushalte mit Kindern ist die Wartefrist auf 1 Jahr verkürzt, während der mindestens ein Haushaltsmitglied seinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz ohne Unterbrechung im Stadtgebiet München oder in der Region 14 (Landkreise München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg am Lech) haben muss.
- Die Mietinteressenten müssen eine entsprechende Bescheinigung des Sozialreferates – Amt für Wohnen und Migration beibringen, ansonsten sind Kapitalanleger bei der Auswahl der Mieter nicht gebunden.
- Anfangsmiete (Kaltmiete ohne Betriebskosten und Stellplatz) derzeit 9 Euro je qm Wohnfläche für die ersten fünf Jahre. Danach ist eine jährliche Erhöhung um maximal 5 % zulässig, wobei ein Mindestabstand von 1,50 Euro je qm Wohnfläche monatlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten ist.
Bei Wohnungen mit sehr hohem energetischen Standard (KfW-Effizienzhaus 55 oder besser) kann die Anfangsmiete 9,15 Euro je qm Wohnfläche betragen. - Nach Ablauf von 20 Jahren (ab Erstbezug) enden die Bindungen hinsichtlich Belegung und Miethöhe.
Vorrang der Selbstnutzung
Bitte beachten Sie, dass im München Modell-Eigentum die Selbstnutzung der geförderten Wohnung Vorrang vor der Kapitalanlage hat. Wohnungen im München Modell-Eigentum dürfen erst dann an Kapitalanleger verkauft werden, wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine berechtigten Käufer gefunden werden, die die Wohnung selbst beziehen.