Selbstnutzer, also Käufer, die selbst in die Wohnung einziehen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mittleres Einkommen gemäß den Einkommensgrenzen für das München Modell:
siehe Modellrechnung (55 KB, PDF) - Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz mindestens die letzten 3 Jahre (ohne Unterbrechung) im Stadtgebiet München. Für Haushalte mit Kindern ist die Wartefrist auf 1 Jahr verkürzt, während der mindestens ein Haushaltsmitglied seinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz ohne Unterbrechung im Stadtgebiet München oder in der Region 14 (Landkreise München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg am Lech) haben muss.
(Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, informieren Sie sich bitte über das Förderprogramm Sozialgerechte Bodennutzung.) - Kein Immobilienbesitz oder Miteigentumsanteile an Immobilien (im In- und Ausland).
- Haushalte mit Kindern werden bei der Vergabe der Wohnungen bevorzugt.
Bindung
Der Erwerb einer München Modell-Wohnung ist mit der Auflage verbunden, dass das Wohnungseigentum selbst genutzt und nicht vor Ablauf von 20 Jahren verkauft wird. Einem vorzeitigen Verkauf kann nur aus wichtigen Gründen und auch dann nur bei einem Weiterverkauf an Berechtigte zu den Gestehungskosten zugestimmt werden.