Die Qualitäten Münchens als lebenswerter Wohnort, Arbeits- und Freizeitort, überregionales Wirtschaftszentrum, bedeutender Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort, Kulturzentrum europäischen Formats sichern und mit den Partnern in München und der Region entwickeln – das sind die Aufgaben des Referats für Stadtplanung und Bauordnung.

 

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Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Blumenstraße 28b
80331 München

Stadtentwicklungsplanung - Hauptabteilung I

Die Stadtentwicklungsplanung erarbeitet im Rahmen der PERSPEKTIVE MÜNCHEN, der Flächennutzungsplanung und der Verkehrsplanung Initiativen für die Zukunft unserer Stadt. Sie stellt im öffentlichen Dialog die Ziele der Stadtentwicklung auf und legt sie dem Stadtrat zur Entscheidung vor.

Durch ihre Arbeit trägt sie bei

  • zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Qualität Münchens als Wohnort und Wirtschaftsstandort,
  • zur Verbesserung der Kooperation in der Region, mit benachbarten Regionen und mit Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Soziales etc.,
  • zu einer solidarischen, sozial gerechten Entwicklung der Stadt und der einzelnen Stadtteile,
  • zur Erhaltung und Weiterentwicklung zukunftsfähiger Siedlungsstrukturen unter Wahrung der besonderen Qualitäten von Stadtgestalt, Urbanität und Landschaft sowie
  • zu einer stadtverträglichen Verkehrsbewältigung und kürzeren Wegen durch eine kompakte, funktionsgemischte Siedlungsstruktur.
 

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HA I Stadtentwicklungsplanung

Blumenstraße 31
80331 München

Fax: 089 233-21559

Stadtplanung- Hauptabteilung II

Die Stadtplanung setzt eine lange Tradition fort, die von der ersten Stadterweiterung um 1800 über den ersten städtebaulichen Wettbewerb von 1892, die Generallinienplanung und die Staffelbauordnung von Theodor Fischer bis in die heutige Zeit reicht.

Aufgaben

  • Maßnahmekonzepte mit Satzung, Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
  • Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen zur verbindlichen Regelung der Bodennutzung
  • Landschaftsplan, landschaftliche Rahmenplanungen, landschafts- und grünplanerische Konzepte; Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Aufstellen und Ändern von Grünordnungsplänen, Grünplanungen bei Sanierungsmaßnahmen 
  • Erstellen von Satzungen zur Gestaltung und Nutzung baulicher Anlagen 
  • Erlass von Veränderungssperren für Vorhaben, welche Planungsziele gefährden

Daten und Fakten

  • Jährlich über 100 Bebauungsplanverfahren; für mehr als 30 Verfahren: Billigung, Satzung oder Rechtskraft 
  • In den letzten 10 Jahren: planungsrechtliche Voraussetzungen für 27.040 Wohneinheiten 
  • 2002: Baurecht für 2.727 Wohneinheiten und ca. 13 ha für Gewerbe- und Sondergebiete sowie ca. 21 ha für Kern- und Mischgebiete

 

 

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Stadtplanung

Blumenstraße 28b
80331 München

Tel.: 089 233-28474
Fax: 089 233-24241

Stadtsanierung und Wohnungsbau - Hauptabteilung III

Die Hauptabteilung fördert als größte Bewilligungsstelle Bayerns den Neubau und die Modernisierung von preiswertem Miet- und Eigenwohnraum und sichert durch Prüfung der Kostenmieten den Erhalt von preiswertem Wohnraum.

Sie betreut die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (GWG, GEWOFAG, HEIMAG) und die Sanierungstreuhänderin (MGS).

 Im Aufgabenbereich Stadtsanierung sorgt sie für

  • die Beseitigung städtebaulicher Missstände und 
  • die nachhaltige Sicherung der Verbesserungen in den Sanierungsgebieten Haidhausen, Westend, Giesing (Feldmüllersiedlung), Hasenbergl und Milbertshofen sowie zukünftig möglicherweise auch in Gebieten am südöstlichen Teil des Mittleren Rings.
 

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Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Stadtsanierung und Wohnungsbau

Blumenstraße 31
80331 München

Tel.: 089 233-28416
Fax: 089 233-28078

Lokalbaukommission - Hauptabteilung IV

Die Lokalbaukommission ist die größte Baugenehmigungsbehörde Deutschlands. Vor dem Hintergrund eines neuen Selbstverständnisses von öffentlicher Verwaltung befindet sie sich auf dem Weg von der klassischen, hoheitlichen Bauaufsichtsbehörde hin zu einer modernen Dienstleistungsbehörde. Mit tausenden Einzelentscheidungen und Beratungsstunden trägt sie Mitverantwortung für die Lebensqualität Münchens und sorgt für die Wahrung eines geordneten Stadtbildes, die Einhaltung der Rechtsnormen und die Sicherheit am Bau.

Der Lokalbaukommission sind organisatorisch folgende Behörden zugeordnet:

  • Untere Bauaufsichtsbehörde zur Bauaufsicht
  • Untere Naturschutzbehörde zum Naturschutz
  • Untere Denkmalschutzbehörde zum Denkmalschutz

 Damit ist sie innerhalb des Stadtgebietes von München insbesondere zuständig für

  • Bauanträge, Baugenehmigungsverfahren, Bauüberwachung
  • Natur-, Landschafts-, Baumschutz und Artenschutz
  • Denkmalschutz, Stadtgestaltung, Werbeanlagen
  • Genehmigungen nach dem Abgrabungsgesetz

Hinzu kommen noch eine Reihe von weiteren Aufgaben wie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Abnahme von Zelten und Fahrgeschäften (fliegende Bauten) etc.

 

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HA IV Lokalbaukommission (LBK)

Blumenstraße 19
80331 München

Tel.: 089 233-96484
Fax: 089 233-22790