Initiativbewerbung
Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (wie Lebenslauf, Abschlusszeugnis Studium, Arbeitszeugnisse) an:
Sozialreferat der Landeshauptstadt München
Leitung der Bezirkssozialarbeit und der Sozialbürgerhäuser
Orleansplatz 11
81667 München
Frau Gantner
Tel. (089) 233-22626
monika.gantner@muenchen.de
Das Aufgabengebiet der Bezirkssozialarbeit umfasst:
- Informationen über soziale Hilfen und Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzen sowie Beratung in sozialen Problemlagen,
- Vermittlung bzw. Einleitung von Hilfen sowie federführende Begleitung und Überwachung der Leistungserbringung als Vertreter/in des öffentlichen Trägers,
- Mitwirkung an Verfahren zur elterlichen Sorge, zum Umgang und im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes beim Familiengericht einschließlich der Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen,
- Hauptverantwortliche Bearbeitung von Gefährdungsfällen (körperliche und seelische Misshandlung, sexueller Missbrauch, Unterversorgung) bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einschließlich Abklärung von Gefährdungsmeldungen sowie Gefährdungseinschätzung, Entwicklung eines Schutzkonzepts, Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen und Einschaltung des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichts,
- Begleitung und nachgehende Kontrolle des beruflichen (Wieder-)Eingliederungsprozesses bei Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern mit besonderen beruflichen und sozialen Vermittlungshemmnissen, gemeinsam mit den Fachkräften des Jobcenters,
- Schriftliche Dokumentation im Rahmen der Aktenführung sowie statistische Erfassung,
- Kooperation mit anderen Institutionen und sozialen Diensten.
Das Aufgabengebiet der Vermittlungsstelle umfasst:
- Planung, Durchführung und Moderation des Regionalen Fachteams (Gremium, das sich aus Fachkräften des öffentlichen Jugendhilfeträgers sowie der freien Jugendhilfeträger einer Sozialregion zusammensetzt und in jedem Einzelfall eine Empfehlung für die geeignete und notwendige Jugendhilfe abgibt.),
- Vermittlung von teilstationären und stationären Jugendhilfen einschließlich Bereitschafts-, Kurzzeit-, Vollzeit- und Verwandtenpflegen nach dem SGB VIII,
- Federführende Begleitung dieser Hilfen und Überwachung der Leistungserbringung als Vertreter/in des öffentlichen Trägers einschließlich der Beendigung mit qualifizierter Anschlussplanung sowie der Einleitung von ergänzenden bzw. sich anschließenden Hilfen,
- Sicherstellung des Schutzes für die Kinder und Jugendlichen, für die die VMS die Federführung übernommen hat, durch eine adäquate Gefährdungseinschätzung und darauf aufbauende Hilfeplanung, ggf. auch durch Einleitung akuter Schutzmaßnahmen und Einschaltung des Familiengerichts,
- Mitwirkung an Verfahren zur elterlichen Sorge, zur geschlossenen Unterbringung sowie zum Umgang beim Familiengericht einschließlich der Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen,
- Überprüfung von Pflegeeltern im Rahmen von Pflegen durch Verwandte oder andere bereits vorhandene Bezugspersonen des Kindes,
- Schriftliche Dokumentation im Rahmen der Aktenführung sowie statistische Erfassung.