| Berechtigte Personen | Betrag in Euro ab 01.01.2012 | Betrag in Euro bis 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner | 374,00 | 364,00 |
| Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende volljährige Partner, jeweils | 337,00 | 328,00 |
| Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (= 0-5 Jahre) | 219,00 | 215,00 |
| Kinder und Jugendliche ab dem 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (= 6-13 Jahre) | 251,00 | 251,00 |
| Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 14-17 Jahre) | 287,00 | 287,00 |
| Sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft ab dem 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (= 18-24 Jahre) | 299,00 | 291,00 |
| Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters München umziehen | 299,00 | 291,00 |
Stand: November 2011
Neben den Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - werden auch die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Bei den Kosten der Unterkunft wird die Angemessenheit nach den individuellen familiären Verhältnissen, der Wohnfläche und der Höhe der ortsüblichen Mieten beurteilt. Bei der Landeshauptstadt München gelten dabei ab 1. Juli 2010 diese Mietobergrenzen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket und zum Regelbedarf finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).