Das Jobcenter München hat am 1. Januar 2011 die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernommen. Das Jobcenter München ist die Nachfolgeorganisation der „Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH“ (ARGE München).

Jobcenter München: komptent und bürgernah

Die Neuregelung war erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht am 20. Dezember 2007 die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen im Modell der Arbeitsgemeinschaften als nicht verfassungskonform bewertet hat.

Stadt und Agentur bemühen sich, dass sich für die hilfeberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ihre Familien wenig ändern wird:
Beide Partner haben sich darauf verständigt, dass der Übergang in das Jobcenter München möglichst reibungslos sein soll.

Wohin müssen Sie sich wenden?

Das Jobcenter ist in die Sozialbürgerhäuser und - für wohnungslose Menschen - in die „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ (ZEW) integriert.

Im Jobcenter ist die Agentur für Arbeit für die Auszahlung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und die Leistung zur beruflichen Eingliederung verantwortlich, das Sozialreferat für die Kosten der Unterkunft und soziale Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Stiftungsanträge oder Schuldnerberatung.

Trotz dieser getrennten Verantwortung wird es gemeinsame Leistungsbescheide geben.

Engagement der Landeshauptstadt

Weitergeführt wird neben den Arbeitsmarktprogrammen des Bundes auch das kommunale Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm des Referates für Arbeit und Wirtschaft.

Rund 29 Millionen Euro stellt der Stadtrat auch 2011 zur Verfügung, um lokale kommunalpolitische Ansätze in der Arbeitsmarktpolitik gezielt zu unterstützen und einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zu stabilisieren - zum Nutzen von arbeitslosen und arbeitssuchenden Münchnerinnen und Münchnern.

 

 

Kontakt

Jobcenter München

Orleansstr. 50
81667 München