Häufig gestellte Fragen zum Familienpass
Der Münchner Familienpass bietet Ermäßigungen, Gutscheine, Anregungen und exklusive Angebote. Er soll Familien im Alltag und bei der Freizeitgestaltung finanziell entlasten.
Der Münchner Familienpass ist Teil der „Leitlinie Kinder- und Familienpolitik“ der Landeshauptstadt München.
Nein, denn Ferienpass und Münchner Familienpass beinhalten unterschiedliche Angebote. Den Ferienpass können Kinder in den bayerischen Schulferien nutzen – dagegen gilt der Familienpass das ganze Jahr für die ganze Familie.
Ja, der Münchner Familienpass ist in Kombination mit dem Ferienpass ein „sparsamer“ Begleiter. Bei folgenden Anbietern und Einrichtungen sparen Kinder mit dem Ferienpass und begleitende Erwachsene mit dem Familienpass: Bavaria mit Ruhmeshalle, Botanischer Garten, Frauenkirche, Isar Bowling, Kinder- und Jugendmuseum, Mathäser Filmpalast, Olympiapark, Schlossanlage Schleißheim. Darüber hinaus können Kinder unter sechs Jahren mit dem Familienpass an den Zwergerlfahrten des Stadtjugendamtes in den bayerischen Schulferien teilnehmen.
Der Familienpass gilt von 01.01. bis einschließlich 31.12. (ganzjährig). Bei manchen Angeboten gibt es aufgrund von Spielzeiten oder Saisonen abweichende Termine. Diese sind auf dem jeweiligen Coupon vermerkt.
Der Familienpass kostet 6 Euro.
Münchner Familien erhalten den Familienpass für 6 Euro an vielen Verkaufsstellen in München. Familien aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Freising, München und Starnberg können den Münchner Familienpass in ihren Landkreisen erwerben.
Grundsätzlich gilt: Der Münchner Familienpass wird von der Landeshauptstadt München für Münchner Familien herausgegeben und finanziert. Daher können nur in München lebende Familien den Münchner Familienpass erwerben.
Ausnahme: Die Landkreise Dachau, Ebersberg, Freising, München und Starnberg beteiligen sich am Münchner Familienpass. Daher können Familien aus diesen Landkreisen ebenfalls den Familienpass erwerben und nutzen. Diese Familien können den Münchner Familienpass nur in ihren Landkreisen erwerben.
Jeder Familienpass gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder bis einschließlich 17 Jahren.
Das verwandtschaftliche Verhältnis ist dabei nicht ausschlaggebend, den „Familie ist da, wo Kinder sind!“
Wenn nicht anders vermerkt, gilt, dass mindestens ein/e Erwachsene/r gemeinsam mit mindestens einem Kind an einem Angebot teilnimmt.
Familien mit mehr als vier eigenen Kindern erhalten im Stadtjugendamt (Elisenhof), Luitpoldstr. 3, Zi.Nr. 3002 (Infothek) einmalig einen weiteren kostenlosen Familienpass.
Für die Landeshauptstadt München ist Familie immer da, wo Kinder sind! Der Begriff „Familie“ schließt Alleinerziehende, Familien mit Pflegekindern und Großeltern mit Enkelkindern ebenso ein wie homosexuelle Partnerschaften mit Kindern.
Für alle Angebote gilt, dass der aus der Umschlagseite heraustrennbare Familienpass vorgezeigt werden muss.
Einmalig gültige Gutscheine sind mit einem „Scheren“-Symbol gekennzeichnet.
Weiterhin dürfen die Gutscheine, wenn auf dem Coupon nicht anders vermerkt, erst direkt an der Kasse aus der vorliegenden Broschüre gelöst werden, damit sie ihre Gültigkeit bewahren. Eine Rückerstattung oder eine Barauszahlung von nicht genutzten Gutscheinen ist nicht möglich. Preisänderungen bei einzelnen Anbietern sind vorbehalten.
Wir haben stadtweit aufgefordert uns Wünsche und Angebote mitzuteilen und haben daraufhin versucht, die genannten Unternehmen und Institution zur Teilnahme zu gewinnen. Das ist uns in vielen Fällen gelungen. Wir danken allen Kooperationspartners für ihre freundliche Unterstützung.