Ferienfreizeiten in den Sommer-, Winter- und Faschingsferien für Kinder und Jugendliche von 5-15 Jahren.

Ferienangebote 2013-2014
 

Allgemeine Informationen zu den Ferienfreizeiten

Die Ferienfreizeiten dauern in der Regel zwischen ein- und zwei Wochen und richten sich nur an Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet München haben.

Die Palette reicht von Actiontagen für Sportbegeisterte über Reiterferien in einem heil- und erlebnispädagogischem Pferdehof bis hin zum Naturerlebnisprogramm. Die Lage der Unterkünfte reicht vom Münchner Umland über das Voralpenland bis hin zum Bayerischen Wald. Natürlich kommen Campingfreizeiten am Meer auch nicht zu kurz.

 

Termine und Ticketverkauf:

Ticketverkauf bei MünchenTicket
Ticketbestellung bei MünchenTicket


 

Ferientermine:  
Weihnachtsferien 23.12.2013 - 04.01.2014
Faschingsferien 03.03.2014 - 07.03.2014
   
Verkauf München Ticket: ab 09.11.2013, 10 Uhr
Bevorzugte Einbuchung
21.10. - 06.11.2013
   
Ferientermin:  
Sommerferien 31.07.2013 - 11.09.2013
   
Prospekte - Offizieller Verteilungsbeginn 07.01.2013
Verkauf München Ticket: ab 02.03.2013
Bevorzugte Einbuchung
21.01.2013 - 22.02.2013

  

 

Häufig gestellte Fragen zu den Ferienfreizeiten

 

Allgemeines zu den Ferienfreizeiten
 

  • Wo erhalte ich den aktuellen Prospekt?
    Ab Februar werden die Prospekte in allen Münchner Schulen verteilt und sind zudem in der Stadtinformation im Rathaus sowie in vielen Stadtbibliotheken und Jugendfreizeitstätten erhältlich.Außerdem können Sie den Prospekt im Internet einsehen.
     
  • Welche Ziele gibt es?
    Die aktuellen Ziele der Ferienfreizeiten finden Sie in den Broschüren.
     
  • Wieviele Kinder fahren mit?
    Das ist ganz unterschiedlich. Zwischen 20 und 40 Kinder je Ferienfreizeit. Die Anzahl ist im Prospekt bei der jeweiligen Ferienfreizeit angegeben.
     
  • Wie wird mein Kind verpflegt?
    Die Kinder erhalten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. In unseren Ferienhäusern achten wir konsequent auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Den Kindern stehen tagsüber kostenlose Getränke (Tee oder Mineralwasser) zur Verfügung.
     
  • Besteht die Möglichkeit für vegetarische oder schweinefleischlose Kost?
    In all unseren Ferienhäusern ist es möglich, vegetarisch oder schweinefleischlos zu essen. Dies muss den Betreuer/innen bei der Anreise mitgeteilt werden, damit die Mitteilung an die Küche erfolgen kann.
     
  • Wie alt sind die Kinder, die mitfahren?
    Unsere Ferienangebote sind für Kinder und Jugendliche im Alter von 5-15 Jahren konzipiert. Sie umfassen in der Regel eine Altersspanne von maximal 3 Jahren z.B. 9-11 Jahre. Diese Altersvorgabe ist bei der jeweiligen Ferienfreizeit im Prospekt angegeben.
     
  • Sind Mädchen und Jungen gemeinsam untergebracht?
    Die Kinder schlafen nach Geschlechtern getrennt in Mehrbettzimmern. Es gibt spezielle Freizeiten nur für Mädchen oder Jungen.
     

Betreuer/innen
 

  • Wieviele Betreuer/innen fahren pro Freizeit mit?
    Dies ist abhängig von der Teilnehmer/innenzahl. Zwischen 5- 9 Betreuer/innen begleiten die Freizeit, wobei eine Person, das Team anleitet. Dies ist die Teamleitung.
     
  • Wie alt sind die Betreuer/innen?
    Die Betreuer/innen sind zwischen 18 und 30 Jahre alt.
     
  • Nach welchen Kriterien werden die Betreuer/innen ausgewählt?
    Es handelt sich hier zum Großteil um junge Menschen, die bereits eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben (z.B. Ausbildung zum/zur Erzieher/in, Student/innen Sozialpädagogik etc.) Die Betreuerinnen und Betreuer absolvieren beim Stadtjugendamt ein Grundlagenseminar, bei dem ihnen die wichtigsten Kenntnisse über Aufsichtspflicht, Badeordnung und Pädagogik vermittelt werden.
     

Organisatorisches
 

  • Kann ich mein Kind anrufen oder besuchen?
    Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, dass einige Kinder Heimweh bekommen. Heimweh wird durch Elternbesuche und Telefongespräche nicht gelindert und ist bei gemeinsamen Spielaktionen schnell vergessen. Wir möchten Sie daher bitten, während der relativ kurzen Ferienfreizeiten von Besuchen oder Telefonaten abzusehen. Sollte ein Telefongespräch oder ein Besuch dennoch sehr wichtig sein, ist dies natürlich möglich. Bitte sprechen Sie dies mit der Teamleitung ab. Die Telefonnummer der Ferienhauses erhalten Sie im Merkblatt. Dieses erhalten Sie mit der Anmeldebestägigung.
     
  • Wann und wo ist die Busabfahrt für die mehrtägigen Ferienfreizeiten?
    Über die Abfahrts- bzw. Rückkunftszeiten informieren wir Sie im Merkblatt, das sie mit der Anmeldebestätigung erhalten.
    Die Hin- und Rückfahrt zum Ferienort erfolgt mit dem Reisebus. Abfahrt am Messe-Busparkplatz, Hansastr. 39-41 (zweite Einfahrt stadteinwärts, nicht Einfahrt zu Feierwerk e.V.)
     
  • Was muss mein Kind mitnehmen?
    Dies entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das sie mit der Anmeldebestätigung erhalten.
     
  • Wie wird mein Kind beim Schwimmen beaufsichtigt?
    Die Badeordnung des Stadtjugendamtes ist sehr streng. d.h. es erfolgt die Anmeldung beim Bademeister und ein Betreuer beaufsichtigt max. 8 Kinder im Wasser.
     
  • Kann sich mein Kind auch nachts an die Betreuer/innen wenden?
    Eine Person im Team hat sog. Nachtwache, und ist nachts jederzeit für die Kinder ansprechbar.
     

Krankheit/Unfall/Unvorhergesehenes während der Freizeit
 

  • Werde ich im Falle von Krankheit oder Unfall meines Kindes informiert?
    Die Teamleitung setzt sich im Falle von Krankheit oder Unfall unverzüglich mit den Eltern in Verbindung.
     
  • Hat das Betreuungsteam die Möglichkeit sich im Notfall/bei Unsicherheiten mit dem Stadtjugendamt in Verbindung zu setzen?
    Während der gesamten Freizeit hat eine hauptamtliche MitarbeiterIn des Stadtjugendamtes 24-Stunden Rufbereitschaft, d.h. sie ist rund um die Uhr für das Betreuungsteam erreichbar.
     
  • Was ist, wenn mein Kind sich nicht wohlfühlt?
    Das Stadtjugendamt setzt Betreuerinnen und Betreuer ein, die dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen abwechslungsreiche und erholsame Ferien erleben. Sie betreuen die Kinder individuell, soweit dies im Rahmen der Feriengemeinschaft möglich ist und nehmen im Falle von Komplikationen mit den Eltern Kontakt auf.
    In allerletzter Konsequenz müssen wir Kinder und Jugendliche, die sich nicht in die Gruppe einfügen können oder erheblich die Gemeinschaft stören, leider nach Hause schicken. Die Eltern werden im Vorfeld kontaktiert und in die Geschehnisse vor Ort miteinbezogen. Die Eltern oder von ihnen Beauftragte müssen für das Stadtjugendamt während der Freizeit erreichbar sein und sind verpflichtet, ihre Kinder in solchen Fällen abzuholen.
     

Teilnahmevoraussetzungen für die Ferienfreizeiten
 

  • Wer kann an Ferienfreizeiten teilnehmen?
    Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 15 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München haben.
     
  • Kann mein Kind mehrmals pro Jahr an einer Ferienfreizeit teilnehmen?
    Nur eine Freizeit pro Jahr kann ermäßigt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
     
  • Kann mein Kind mitfahren, obwohl es nicht in die vorgesehene Altersgruppe paßt?
    Begründete Ausnahmefälle (Intergration) sind möglich.
     

Anmeldeverfahren für die mehrtägigen Ferienfreizeiten

 

  • Wie melde ich mein Kind an?
    Kaufen Sie am angegebenen Verkaufstag eine Reservierungskarte bei einer der im Programm aufgeführten Vorverkaufsstellen von München-Ticket und schicken Sie den Reservierungsabschnitt zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldebogen (pro Kind ein eigener Bogen) bis zum Anmeldeschluss an das Stadtjugendamt. Dann ist ihre Anmeldung verbindlich und sie erhalten eine Anmeldebestätigung und unser Merkblatt mit allen wichtigen Informationen sowie einen Überweisungsträger zur Begleichung des Teilnahmepreises.
     

Bevorzugte Anmeldung
 

  • In welchen Fällen kann ich mein Kind bevorzugt anmelden?
    Wenn Ihr Kind/Jugendliche(r) eine Behinderung hat, verhaltensauffällig (z.B. hyperaktiv), körperbehindert oder geistig behindert ist, aber gerne mit anderen Kindern/ Jugendlichen eine aufregende und tolle Zeit verbringen möchte, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer telefonischen Beratung für Ihr Kind die geeignete Freizeit herauszufinden und Ihr Kind bevorzugt anzumelden. Der Anmeldezeitraum ist vor dem offiziellen Vorverkaufstermin. Diesen Anmeldezeitraum entnehmen Sie bitte unserem Programmheft.
     

Rücktritt
 

  • Wie kann ich von der Reise zurücktreten?
    Sollten Sie noch keinen Anmeldebogen eingesandt haben, geben Sie Ihre Reservierungskarte bei München-Ticket zurück. Wenn der Anmeldebogen schon an das Stadtjugendamt geschickt wurde, muss ein Rücktritt schriftlich erfolgen. Die Stornierungsgebühren entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen im Programmheft.
     

Kosten für eine Ferienfreizeit
 

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?
    Der Preis für eine Ferienfreizeit setzt sich aus Teilnahmebeitrag, evtl. Zusatzkosten und Ausflugsgeld zusammen.
    Zusatzkosten sind Kosten für spezielle Zusatzangebote, falls Ihr Kind hieran teilnehmen möchte. Bei allen Freizeiten ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Kind Ausflugsgeld mitgeben. In der Regel beträgt das Ausflugsgeld 15 Euro pro Woche. Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt, das Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten. Nicht verbrauchtes Ausflugsgeld wird am Ende der Freizeit zurückbezahlt. Der Teilnahmebeitrag sind vor Beginn der Ferienfreizeit zu überweisen. Die Zusatzkosten sowie das Ausflugsgeld werden an der Abfahrtsstelle in bar bezahlt.
     

Ermäßigungsmöglichkeiten für Ferienfreizeiten
 

  • Ich beziehe ALG II, wieviel muss ich bezahlen?
    Der Teilnahmepreis reduziert sich auf einen geringen Anteil des Regelsatzes. Bitte senden Sie eine Kopie des kompletten aktuellen ALG-II-Bescheides ein.

    Hinzu kommen noch -  je nach Ferienfreizeit - Zusatzkosten sowie das Ausflugsgeld. Hierauf ist keine Ermäßigung möglich.
     
  • Ich habe ein geringes Einkommen. Kann der Teilnahmepreis ermäßigt werden?
    Der Teilnahmebeitrag kann durch Stiftungsmittel reduziert werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel. Bitte senden Sie uns alle Nachweise zusammen mit dem Anmeldebogen ein. Stiftungsmittel sind begrenzt. Sie werden nach Posteingang bearbeitet. Fragen beantwortet Ihnen hierzu Frau Faber unter 233-20053.
    Dank der Josef Schörghuber-Stiftung und des Adventskalender für gute Werke der Süddeutschen Zeitung e. V. ist dies möglich.

    Die Brutto-Einkommensgrenze, welche durch Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird, darf nicht überschritten werden.
  • 2.010,00 €  Erwachsene, alleinstehende Person
    1.810,00 €  Erwachsene mit Partner/Partnerin, Haushaltsvorstand
    1.448,00 €  Ehe- oder Lebenspartnerin/-partner
    936,00 €  pro Kind bis 5 Jahre
    1.076,00 €  pro Kind von 6 bis 13 Jahre
    1.228,00 €  pro Jugendliche/r von 14 bis 17 Jahre
    1.288,00 €  volljährige Person im Haushalt ab 18 Jahre
  Einzureichen sind:
- sämtliche Brutto-Einkommensnachweise (z. B. Renten, Arbeitseinkommen, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Wohngeld, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Praktika, Mini-Job, etc.)
- Nachweis über das Kindergeld
- Unterhaltsleistungsnachweis
- schriftliche Aufstellung über alle im Haushalt lebenden Personen mit Altersangabe (formlos)

 

  • Geschwisterermäßigungen
    Wenn mehrere Kinder aus einer Familie an einer Ferienfreizeit teilnehmen, kann das jüngere Geschwisterkind 10 % Ermäßigung und jedes weitere Kind 20 % Ermäßigung auf den Teilnahmebeitrag erhalten. Bitte den Anmeldebogen dementsprechend ausfüllen.

     

 

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Sozialreferat

Ferienangebote/Familienpass

Kartenstandpunkt Symbol

Severinstraße 2
81541 München

Tel.: 089 233-20070
Fax: 089 233-20073

Öffnungszeiten

Mo 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Di 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Mi 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Fr 09:00-14:00 Uhr