Jugendarbeitsschutz

Zuständige Behörde für den Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist das Gewerbeaufsichtsamt.
Gemäß § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist Kinderarbeit generell verboten. Frühestens ab dem 13. Lebensjahr dürfen Kinder leichte Tätigkeiten ausüben. Näheres hierzu lesen Sie in unseren "Fragen und Antworten" und auf den Seiten des Gewerbeaufsichtsamtes München.
 

Jugendarbeitsschutz bei künstlerischer Betätigung

Für die gestaltende / künstlerische Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen und Produktionen gibt es jedoch Ausnahmeregelungen (§ 6 Abs. 2 JArbSchG). Hierzu zählen unter anderem: Foto-, Film-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen, Theater, Ballett, Chor.
Weitere Information hierzu finden Sie auf dem

Der Antrag auf diese Ausnahmegenehmigung ist beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu stellen. Für München und Umland ist zuständig:

Gewerbeaufsichtsamt
Regierung von Oberbayern
Heßstraße 130
80797 München
Tel. (089) 2176 - 1
Fax (089) 2176 - 3102

Auf dem Antrag sind drei weitere Bescheinigungen auszufüllen:

  1. Ärztliche Stellungnahme zur Beschäftigung/Mitwirkung des Kindes (in der Regel durch den Hausarzt / Kinderarzt)
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Schule / Schulbehörde
  3. Stellungnahme des Jugendamtes

nach oben


Stellungnahme des Jugendamtes

Wichtig: Das Stadtjugendamt München kann nur Anträge bearbeiten für Kinder, deren Wohnsitz in München-Stadt liegt: Postleitzahl 80... oder 81... München.
Für alle anderen Orte ist das Kreisjugendamt des jeweiligen Landkreises zuständig; bei Städten, das entsprechende Stadtjugendamt.

Zur Bearbeitung der Stellungnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Angaben zum Kind, Name der Produktion, der Produktionsdauer, tatsächliche Beschäftigungstage des Kindes und den Unterschriften der Personensorgeberechtigten
  2. Das für die Stellungnahme vorgesehene Beiblatt
  3. Angaben zum Inhalt: Rolle des Kindes im Gesamtzusammenhang, Plot, Drehbuch, o.ä.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie anschließend per Post oder Fax bitte an:  

 

Kontakt

Kartensymbol Karte einblenden
 

Landeshauptstadt München

Sozialreferat

Jugendschutz

Kartenstandpunkt Symbol

Luitpoldstraße 3
80335 München

Tel.: 089 233-49966
Fax: 089 233-49960