Aufgabe des Jugendschutzes ist es entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien durch Beratung und Unterstützung sowie durch jugendschutzrechtliche Auflagen zu schaffen.
Im Vordergrund steht die Sicherung der Rechte und Chancen von Mädchen und Jungen auf eine positive gesundheitliche wie auch psychosoziale Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Unser Anliegen ist es, Kinder und Jugendliche zu Kritikfähigkeit, Differenzierungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu erziehen, um sie fit zu machen für den Umgang mit nicht immer ungefährlichen Realitäten von Konsum-, Freizeit- und Medienkultur.
Jugendschutz versteht sich als Anwalt und Lobby für Kinder und Jugendliche, er will die nachwachsende Generation weder bevormunden noch vor sämtlichen Gefahren und Risiken bewahren. Es geht vielmehr darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit bestehenden Risiken umzugehen, vorhandene Missstände zu erkennen und gemeinsam und verantwortlich zu ihrer Veränderung beizutragen.
Innerhalb des gesetzlichen Rahmens obliegt die Einschätzung, wie Gefährdungen oder Beeinträchtigungen zu bewerten sind, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstelle. Dabei werden die sich ständig verändernden Werte und Normen im gesellschaftlichen Kontext miteinbezogen.
Beratung
Wir informieren und beraten Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte, Behörden, Gewerbetreibende und sonstige Interessierte zu jugendschutzrelevanten Themen und Fragestellungen.
Information
Mit eigenen Broschüren und Faltblättern in mehreren Sprachen sowie Infomaterial anderer Institutionen geben wir Hilfestellung zu jugendschutzrelevanten Themen. Dazu dienen auch Vorträge und Veranstaltungen.
Prävention
Wir beobachten sich abzeichnende Marktentwicklungen und gesellschaftliche Strömungen ebenso wie sich herauskristallisierende örtliche “Brennpunkte”, um frühzeitig jugendschutzrechtliche Belange zu erkennen, anzusprechen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Intervention
Jugendschutzrechtliche Intervention, Auflagen bzw. Verbote sollen mögliche “Jugendgefährdungen” ausschließen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Kreisverwaltungsreferat, Polizei, Gewerbeaufsichtsamt, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Jugendschutz.net, uvm.).
Übersichtstabelle zum Jugendschutzgesetz (10 KB, PDF)
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