Weltweit festgeschrieben sind Kinderrechte in der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“, kurz Kinderrechtskonvention. Die Landeshauptstadt München erkennt die Kinderrechte ausdrücklich an (einstimmiger Stadtratsbeschluss 2001) und bemüht sich auf allen Ebenen, sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen.

Das Büro der Kinderbeauftragten bietet zu den Kinderrechten zum Beispiel umfangreiche Materialien sowie Schulklassenprogramme für die Klassen 3 bis 7, Elternabende oder Fortbildungen für Erwachsene an. Ein Mobiles Kinderrechte-Wahllokal im Koffer enthält alle wichtigen Utensilien und Materialien, um kindgerecht und spielerisch ein Kinderrechte-Projekt durchzuführen (kostenlos ausleihbar).

 
 

Kontakt

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Büro der Kinderbeauftragten

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Severinstraße 2
81541 München

Tel.: 089 233-20199
Fax: 089 233-20190

Öffnungszeiten

Wir sind telefonisch, per Mail oder persönlich erreichbar in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr (Mittwochs bis 16 Uhr), Freitags von 8.30 bis 13 Uhr.