Betreuungsanregung
Wie kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden? mehr
Das Betreuungsrecht gilt seit dem 1.1.1992. Es hat die Entmündigung, Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft für Erwachsene durch die sogenannte „Betreuung” ersetzt. Diese Betreuung wird in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Mit der neuen Bezeichnung wollte der Gesetzgeber die Zielsetzungen des neuen Rechts verdeutlichen: Erwachsene Menschen sollen eben schon sprachlich nicht mehr „bevormundet” werden. Vielmehr sollen sie, soweit erforderlich, unterstützt und begleitet, eben „betreut” werden.
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt hilft mit, die Ziele des Betreuungsrechts zu erreichen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen ein Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Verfügung. Sie haben folgende gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen:
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle richtet sich nach dem Stadtbezirk in dem Sie wohnen.
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung
Mathildenstraße 3a
80336 München
Tel.: 089 233-26255
Fax: 089 233-25056
E-Mail: betreuungsstelle.soz@muenchen.de