Seit 1. April 2011 gibt es die neuen Leistungen für „Bildung und Teilhabe“. Das Bildungspaket gibt 28.000 Kindern in München mehr Zukunftschancen. Es ist der Landeshauptstadt München und dem Jobcenter ein besonderes Anliegen, dass alle Kinder und Jugendlichen davon profitieren. Das Bildungspaket folgt der Leitidee: Mitmachen möglich machen - Kindern Chancen eröffnen.
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen:
Nähere Informationen dazu finden Sie
Auch künftig müssen Sie bei jeder Weiterbewilligung Ihres laufenden Arbeitslosengeldes II bzw. der Leistungen nach dem SGB XII die Leistungen für Bildung und Teilhabe neu beantragen. Gleiches gilt, wenn Ihr Wohngeldbescheid oder der Bescheid über den Kinderzuschlag abläuft.
Bitte beachten Sie:
Die Kosten für Bildung und Teilhabe werden mit Ausnahme des Schulbedarfs (insg. 100,00 Euro) immer direkt mit den Leistungserbringerinnen und -erbringern (Schulen, Vereine, Musikschulen usw.) abgerechnet. Die Überweisung von Leistungen auf Ihr Konto ist nicht möglich. Die Form der Leistungsabrechnung ist mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.
Sie können das Antragsformular hier downloaden (88 KB, PDF) und die Leistungen schriftlich in Ihrem Sozialbürgerhaus beantragen. Bitte beachten Sie, dass die beizufügenden Nachweise immer die Kontoverbindung der Einrichtung, oder des Vereins bzw. der Musikschule enthalten müssen.
Falls Sie für Ihr Kind die Übernahme des Beitrages für einen Sportverein beantragen möchten, lassen Sie bitte von dem Verein diese Bestätigung (58 KB, PDF) ausfüllen.
Informationen über konkrete Angebote, finden Sie auch in Ihrem Stadtbezirk und im Internet unter