Der München-Pass bietet Münchner Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in München eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen und nicht städtischen Einrichtungen.

Den München-Pass können Münchner Bürgerinnen und Bürger bekommen,

  • die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
  • die ein Freiwilliges Soziales bzw. ökologisches Jahr, oder die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes einen Freiwilligendienst ableisten,
  • deren Einkommen den Bedarfssatz der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht übersteigt,
  • die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) vom Jobcenter München erhalten.

Er ermöglicht viele Vergünstigungen bei städtischen (unter anderem MVV, Museen, Sportstätten, Schwimmbäder) und nicht städtischen Einrichtungen (Kinos, Theater, Tierpark, etc.). Genaue Informationen, können Sie dem Faltblatt "München-Pass" entnehmen, das in den Sozialbürgerhäusern erhältlich ist.

 

Den München-Pass erhalten Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus.