Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

gelbes Ortsschild mit Aufschrift

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Diese Konvention ist im März 2009 in Kraft getreten und stellt seitdem geltendes Recht in Deutschland dar. Wie alle Menschenrechtskonventionen ist die UN-BRK kein spezielles Recht für Menschen mit Behinderungen, sondern beschreibt die bereits existierenden und allgemein anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.

 

 

Visionsworkshop 21.04.2012

Am 21.04.2012 fand im HVB-Forum mit freundlicher Unterstützung der Hypovereinsbank – Member of Unicredit Bank AG ein Visionsworkshop zurm Münchner Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt.

Parallel dazu können Sie auch online Vorschläge und Anregungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einreichen.

 

Ziel

Entsprechend besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Als unmittelbarem Lebensraum aller Menschen kommt den Kommunen hier eine besondere Verantwortung zur Umsetzung zu.
Die UN-BRK macht in besonderer Weise deutlich, dass die darin enthaltenen Zielsetzungen nicht isoliert im sozialpolitischen Ressort umgesetzt werden können, sondern grundsätzlich alle Politik- und Handlungsfelder betroffen sind.

Auftrag

Das Sozialreferat ist von der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.11.2010 damit beauftragt worden, gemeinsam mit allen städtischen Referaten, dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.
Eine Information über den Projektaufbau und die einzelnen nach Handlungsfeldern gegliederten Arbeitsgruppen finden Sie hier (84 KB, PDF).

Die Landeshauptstadt München wird ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Erstellung des Aktionsplans beteiligen. Ein barrierefreier Webauftritt wird derzeit erstellt. Hier soll Interessierten die Möglichkeit gegeben werden sich zu informieren und zu verschiedenen Themen Ideen und Vorschläge anzuregen.

Die Federführung liegt beim Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, Abteilung Hilfen im Alter und bei Behinderung.

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Sozialreferat

Hilfen im Alter und bei Behinderung

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Orleansplatz 11
81667 München

Tel.: 089 233-48351
Fax: 089 233-48378