Ausschreibungen
 

Öffentliche Ausschreibung

» Ausgangssituation
» Informationen zum Neubaugebiet Nymphenburg Süd
» Informationen zur zukünftigen Einrichtung
» Ziel und Inhalt der Einrichtung
» Inhaltliches Anforderungsprofil
» Finanzielle Rahmenbedingungen
» Auswahlverfahren
» Bewerbungsmodalitäten

 

Ausgangssituation

Das Sozialreferat möchte künftig verstärkt eine inhaltliche und räumliche Verknüpfung von Angebo­ten an unterschiedliche Bevölkerungsgruppen erreichen und daher Räume schaffen, in denen flexibel auf die jeweiligen Bedarfe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen eingegangen wird.

„Integrierte Einrichtungen“ sind ein Modell mit dem Ziel Angebote aus unterschiedlichen Einrich­tungstypen in einem Gebäude/in einem Gebäudeumgriff und unter einer Trägerschaft zu ver­knüpfen. Bisherige Planungen entwickeln eine soziale Infrastruktur fachlich sehr ausdiffe­renziert für das jeweilige Angebot. Einrichtungen werden i.d.R. unabhängig voneinander wie z.B. als Kinder- und Jugendeinrichtung, als Nachbarschaftstreffpunkte oder als Seniorenein­richtung geplant.

Aufgrund der fachlichen Entwicklungen der letzten Jahre, hat sich das Sozialreferat als Ziel ge­setzt, in Neubaugebieten neben diesen speziellen Angeboten auch integrierte Einrichtungen ent­stehen zu lassen, d.h. Einrichtungen, welche mehreren Zielgruppen offen stehen, nachbarschaft­liches und bürgerschaftliches Engagement fördern und fachliche Angebote nach dem jeweiligen Bedarf entwickeln und realisieren.

Da für die Planung des Neubaugebiets Nymphenburg Süd das Stadtjugendamt eine kleintei­lige Kinder- und Jugendeinrichtung (bis 14 Jahre) und das Amt für Wohnen und Migration einen durch bürgerschaftliches Engagement getragenen Nachbarschaftstreffpunkt als Bedarf angemeldet haben, soll an diesem Standort nun erstmals eine integrierte Einrichtung entste­hen und dafür ein Träger mit einer gemeinsamen Trägerschaftsausschreibung (Stadtjugend­amt und Amt für Wohnen und Migration) gesucht werden. Dieser Träger muss beide Ange­botsprofile fachlich gewährleisten und aus beiden Angebotsstrukturen ein neues Einrichtungs­konzept entwickeln.

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Informationen zum Neubaugebiet Nymphenburg Süd

Im Rahmen der Neuordnung der ehemaligen Bahnbetriebsflächen entlang der Achse Hauptbahn­hof-Laim-Pasing wurde das Gelände nordwestlich der S-Bahn-Station Laim überplant. Auf dem Gelände sind nach Fertigstellung neben Gewerbebauten insgesamt 925 Wohneinhei­ten (WE). Davon 20 % (ca. 190 WE) im Rahmen der EOF-Förderung (Sozialwohnungen) und 10% als geförder­tes Eigentum.

Das Neubaugebiet Nymphenburg Süd mit insg. ca. 925 Wohneinheiten hat nur einen schma­len Anschluss im Norden an gewachsenes Wohngebiet. Nach Westen schließt der Schloss­park Nymphenburg das Baugebiet ab und im Süden liegen die Bahngleise. Östlich ist ein schmaler Streifen Bestandsbebauung und daran im Anschluss liegt das bereits ebenfalls im Bau befindliche Neubau­gebiet „Birketweg“ mit insg. ca. 2.880 Wohneinheiten.

Das Neubaugebiet „Nymphenburg Süd“ liegt im Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg und dort innerhalb des Stadtbezirksviertels 929. Dieses Stadtbezirksviertel besteht hauptsächlich aus den Neubaugebieten Nymphenburg Süd und Birketweg.

Momentan (August 2011) leben in dem Stadtbezirksviertel 929 insg. 4.664 Bewohnerinnen und Be­wohner (585 0-5-jährige, 389 6-14-jährige, 83 15-17-jährige, 93 18-20-jährige, 3175 21-64-jährige und 339 Bewohnerinnen und Bewohner sind 65 Jahre und älter). Da die Neubau­maßnahmen Nymphenburg Süd und Birketweg noch nicht abgeschlossen sind, wird es auch noch die nächsten Jahre einen starken Zuzug – vor allem von jungen Familien – geben. Insgesamt wird die Bevölke­rung in beiden Neubaugebieten auf ca. 7.000 – 8.000 Bewohne­rinnen und Bewohner ansteigen. Das ein Handlungsbedarf besteht, bestätigt auch der Indi­kator Familie des Monitorings des Sozial­referats.

Da das Erreichen der sozialen Infrastruktur in den bestehenden gewachsenen Wohngebieten schwierig ist, und aufgrund der Größe des Neubaugebiets ein Bedarf an weiteren Infrastrukturan­geboten besteht, wird vom Sozialreferat die hier ausgeschriebene integrierte Einrichtung errichtet.

Einrichtungen zur Kinderbetreuung und eine neue Grundschule sind umgesetzt bzw. befinden sich momentan in der Umsetzung. Direkt neben der zukünftigen Grundschule gibt es noch einen großen Sportverein.

In Neubaugebieten ist vorgesehen, bereits zum Bezug der Wohnungen eine Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Da sich der Bau der hier ausgeschriebenen Einrich­tung zeit­lich verzögert hat, wurde als zeitlich befristetes Vorlaufprojekt ein kleiner Nachbar­schaftstreff in einer Wohnung in der Wotanstraße eingerichtet. Diese Räume werden mit Bezug der Räume in der Rosa-Bavarese-Straße aufgegeben. Die entstandenen Gruppen und Aktiven sind in die neue Ein­richtung zu integrieren. 

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Informationen zur zukünftigen Einrichtung

Die Einrichtung wird in der Rosa-Bavarese-Straße, zentral am zukünftigen Quartiersplatz zwischen einer Wohn- und Bürobebauung liegen.
Es stehen insgesamt 221 qm Hauptnutzfläche zur Verfügung, die sich über drei Stockwerke
(E + 2) verteilen.
Folgende Raumressourcen werden zur Verfügung stehen:
Erdgeschoss:
Cafeteria mit einer offenen Teeküche, einer kleinen Theke und dem Treffpunktbereich (30 qm), Büro 13 qm, Behinderten-WC, Freifläche ca. 30qm
1. Obergeschoss:
Zwei Gruppenräume (31 qm und 41qm), Büro-/Besprechungsraum 16 qm,
Damen-/Herren-, Personal-WC
2. Obergeschoss:
Mehrzweckraum/Saal 72 qm, Küche 18 qm, Damen-/Herren-WC.
Untergeschoss:
Keller: Lagerraum
Alle drei Stockwerke sind getrennt nutz- und abschließbar.
Die Räume sind unter Beteiligung der Nutzergruppen zu gestalten. Das 1.Obergeschoss ist dabei schwerpunktmäßig für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahre zur Nut­zung vor­gesehen.

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Ziel und Inhalt der Einrichtung
Zielsetzung

Integrierte Einrichtungen sind ein Modell zur Verknüpfung verschiedener Nutzergruppen und zur Verbindung von Angeboten aus unterschiedlichen Einrichtungstypen in einem Gebäude/in einem Gebäudeumgriff und unter einer Trägerschaft. Bisherige Infrastrukturplanungen haben soziale An­gebote fachlich sehr ausdifferenziert und unabhängig voneinander entwickelt. Es gibt daher derzeit i.d.R. getrennt voneinander betriebene Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und Jugendeinrichtungen, Nachbarschaftstreffpunkte oder Alten- und Service-Zentren.

Die hier ausgeschriebene Einrichtung richtet sich an Kinder und Jugendliche und an alle Be­wohner des Stadtviertels und soll sich an deren Bedürfnissen und ihrer Lebenslage orientie­ren.

Um das Miteinander der Generationen zu fördern, sind auch generationenübergreifende Ange­bote – besonders als ehrenamtliches Engagement - anzustreben.
Nachbarschaftsaktivitäten als bürgerschaftliches Engagement und professionelle Angebotsseg­mente sind partnerschaftlich zu organisieren und kontinuierlich zu gewährleisten.

Die räumliche Struktur mit unterschiedlichen Nutzungszeiten soll eine behutsame Annäherung zwischen Nutzerinnen und Nutzern unterschiedlicher Angebotssegmente möglich machen.
Grundsätzlich ist eine niedere Zugangsschwelle Voraussetzung für ein gutes Gelingen der Einrich­tung.

Wesentliche Ziele und Maßnahmen der integrierten Einrichtung Nymphenburg Süd:

  • Die Bedarfe und aktivierbaren Themen der Bürgerinnen und Bürger im Quartier werden er­mittelt.
  • Die Einrichtung ist Anlaufstelle für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen des Quartiers.
  • Die Verknüpfung und Vernetzung der unterschiedlichen Nutzergruppen (Alters- und Zielgrup­pen) wird gefördert.
  • Die Ressourcen und Kompetenzen aller Nutzerinnen und Nutzer werden einbezogen und die entstehenden Synergien zum Wohle Aller eingesetzt.
  • Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre erhalten zur Unterstützung ihrer sozialen Entwicklung fachliche Angebote und vielfältige Anregungen für ihre Freizeitgestaltung.
    Dabei ist insbesondere darauf zu achten:
    » die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahre zu stärken und ihr Selbstbewusstsein zu fördern,
    » sie bei der Überwindung individueller und sozialer Benachteiligung im Lebens- und Schulall­tag, z.B. durch Beratungsangebote zu unterstützen,
    » sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und bei der Umsetzung ihrer Interessen zu unterstützen,
    » dass sie unterschiedliche Partizipationsmöglichkeiten nutzen,
    » dass sie beim Erwerb sozialer, bildender und persönlicher Fähigkeiten auf spielerische Weise zu begleiten und
    » dass sie ein Verständnis für unterschiedliche Kulturen entwickeln
    » dass bei den professionellen Angeboten neben schulbezogenen Angeboten und Projek­ten auch Spiel-, Bewegungs-, Begegnungs und Erlebnisräume geboten werden.
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner werden beim Aufbau eines Nachbarschaftsnetzwerks und der Entwicklung nachbarschaftlicher Aktivitäten unterstützt.
    Insbesondere durch:
    » die Ermittlung der Bedarfe und aktivierbaren Themen der Bürgerinnen und Bürger im Quartier,
    » die Integration der Gruppen und Aktivitäten des bereits bestehenden Nachbarschafts­treffs Wotanstraße,
    » die zur Verfügungstellung von Raumressourcen, auch ohne Anwesenheit einer hauptamt­lichen Kraft,
    » eine „Hilfe zur Selbsthilfe“, d.h. insbesondere die Stärkung von Engagement und Eigeninitia­tive.
    » die Stärkung von Kompetenzen durch die Förderung gegenseitiger Unterstützung und durch ergänzende fachliche Angebote, z.B. an Familien.
  • Es soll ein Rahmen geschaffen werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Angebote und Ver­anstaltungen selbst organisieren können und dass sie sich in sie betreffende Belange im Quar­tier, z.B. bzgl. der Infrastruktur, des Wohnumfelds oder des Zusammenlebens ein­mischen. Da eine der Personalstellen (19,5 Std.) nur zeitlich befristet für 3 Jahre zur Verfü­gung steht, ist darauf zu achten, dass nach diesen 3 Jahren tragfähige nachbarschaftliche Strukturen bestehen, welche den bürgerschaftlich organisierten Bereich auch eigenständig tragen können.

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Inhaltliches Anforderungsprofil
Die integrierte Einrichtung ist als offener Treffpunkt für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre und als Begegnungs- und Aktionsort für die gesamte Bewohnerschaft in Nymphenburg Süd zu führen.

Wichtigster Bezugspunkt für das gesamte Konzept ist die konkrete, individuelle Situation der Bewohnerschaft und – aufgrund der jetzigen Bewohnerstruktur - besonders die Situation der in Nymphenburg Süd lebenden Kinder, Jugendlichen und Familien.

Es muss eine qualifizierte Unterstützung und Förderung von Nachbarschaftsaktivitäten und ehrenamtlich durchgeführten Angeboten geben.

Ehrenamtliche Tätigkeiten und professionelle Angebote, sowohl im Bereich des Nachbar­schaftstreffs als auch für den offenen Kinder- und Jugendtreff bis 14 Jahre, sind in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zu koordinieren. Beidem ist ein Platz zu geben.

Die heterogene Personalzusammensetzung (Laien und Profis, bürgerschaftlich Engagierte und Hauptamtliche) erfordert ein ausgesprochen sensibles und professionelles Management.

Die Verantwortlichkeit der Einrichtung bezieht sich nicht nur auf das Haus, sondern es braucht auch einen besonderen Blick auf den gesamten Sozialraum. Eine enge Kooperation mit ande­ren Einrichtungen im Stadtteil ist fachliche Notwendigkeit.

Es ist besonders darauf zu achten, dass die Einrichtung eine Geh-Struktur, d.h. eine aufsu­chende Arbeit ihrem Konzept zu Grund legt, z.B. neben den Angeboten im Haus auch Ange­bote in der näheren Umgebung bzw. im Stadtviertel organisiert.

Das Fachpersonal soll nur dort Angebote für Kinder, Jugendliche bis 14 Jahre und Familien selbst durchführen, wo ein konkreter Bedarf besteht. Es sollte immer in einem ersten Schritt geprüft werden, ob der Bedarf durch bürgerschaftlich Engagierte befriedigt werden kann oder ob eine professionelle Unterstützung, z.B. aufgrund der angesprochenen Zielgruppe, der not­wendigen Maßnahme unabdingbar ist.

In der Konzeptvorlage ist darzulegen, wie die Ermittlung von Bedarfen und eine nachhaltige Bewohneraktivierung/-vernetzung – unter besonderer Einbeziehung der Bewohnerschaft des sozialen Wohnungsbaus von Nymphenburg Süd erreicht wird.

Geschlechtsspezifische, partizipatorische, interkulturelle und inklusive Aspekte sind grundsätz­lich zu berücksichtigen.


Die Öffnungszeiten der Einrichtung, notwendige professionelle Angebote an Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, die Initiierung von generationenübergreifenden Angeboten, die räumliche und inhaltliche Einbindung bürgerschaftlich engagierter Gruppen und die zur Verfü­gungstellung der Räume für private Nutzungen der Bewohnerschaft sind vom Träger ent­sprechend der räumlichen und finanziellen Ressourcen zu entwickeln und zu gewährleisten.

Für den Bereich der Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements mit dem Ziel der nachbar­schaftlichen Selbstorganisation steht während der ersten drei Jahre eine Halbtagsstelle zur Verfügung. Um nach diesem Zeitraum den Aktiven weiterhin Unterstützung anzubieten, schließt sich ein sogenanntes Raummanagement an (Ansprechpartner für die Gruppen, Raumkoordination, Moderation im Konfliktfall, Instandhaltung der Räume). Es wird erwartet, das dieses Raummanagement ebenfalls vom Träger der Einrichtung übernommen wird.

Zu berücksichtigende Grundlagen für die Erstellung des Einrichtungsprofils sind:
Der Kommunale Kinder- und Jugendplan bzw. das neue Rahmenkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit in München und das Konzept zur quartierbezogenen Bewohnerarbeit.

Nochmals besonders betont:
Die Herausforderung der Konzeption und Arbeit dieser Einrichtung wird sein, eine gelungene Balance zwischen der Eigenständigkeit der Bereiche einerseits und der Verknüpfung der ein­zelnen Angebotssegmente andererseits zu erreichen, einerseits notwendige professionelle An­gebote für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zu gewährleisten und andererseits genera­tionenübergreifende Angebote zu initiieren und dann noch darüber hinaus Bewohnerinnen und Bewohner selbstbestimmt agieren zu lassen.


Rolle und Aufgabe des Fachpersonals
Die Einrichtung wird mit zwei Vollzeitstellen für den Bereich Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre und einer Halbtagstelle für die Unterstützung und den Aufbau der ehrenamtlichen Nach­barschaftsaktivitäten geplant. Die Halbtagsstelle ist auf drei Jahre befristet und soll in dieser Zeit die Bewohnerinnen und Bewohner dazu befähigen ihren Treffpunkt und ihre Aktivitäten selbst zu verwalten.

Aufgabe des Trägers ist, den Auslauf der halben Stelle von Anfang an bei der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung zu berücksichtigen. Das professionelle Angebot im Kinder- und Jugendbereich und die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements der zu diesen Kindern und Jugendlichen gehörenden Eltern bzw. auch aller anderen Bewohnerinnen und Bewohner ist in der Aufgabenstellung nicht getrennt zu betrachten.

Die geplanten Stellen sollen mit Dipl. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (FH) oder Fach­leuten mit vergleichbarer Qualifikation besetzt werden.

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Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Einrichtung wird über das Amt für Wohnen und Migration und über das Stadtjugendamt bezuschusst. Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Amt für Wohnen und Migration  
Personalkosten in Euro 
(½ Stelle Dipl. Soz.Päd.) 28.000,--
Sonstige Personalkosten (Honorare, Reinigung) 6.200,--
Personalnebenkosten (u.a. Fortbildung) 800,--
   
Sachkosten  
Raumkosten (Raumnebenkosten) 5.000,--
Verwaltungskosten 1.000,--
Maßnahmen 3.500,--
Anschaffungen 2.000,--
Sonstige Kosten 1.000,--
ZVK 2.500,--

 

Die Gesamtfolgekosten/jährlicher Zuschussbedarf belaufen sich auf 50.000 Euro.

Ab dem 4.Jahr reduziert sich die Zuwendung um die Kosten der Halbtagsstelle. Diese wird durch eine Pauschale i. H. Von derzeit 4.240 Euro ersetzt.

Stadtjugendamt  
Personalkosten in Euro 
Fachpersonal (2 Dipl. SozPäd. Stellen, 39 Std./w.) 113.640,--
Sonst. Personalkosten (Honorare, Verwaltung, Reinigung) 26.000,--
   
Verwaltungs- und Betriebsaufwand  
Raumkosten (Raumnebenkosten, Heizung, Wasser, Strom) 8.000,--
Sachkosten (Maßnahmen, Betreuung, Anschaffungen, Büro) 31.000,--
   
Eigenmittel/Einnahmen 3.640,--

 

Die Gesamtfolgekosten pro Jahr belaufen sich auf 178.640 Euro.
Abzüglich der Eigenmittel/Einnahmen von 3.640 Euro ergibt sich somit ein jährlicher Zuschuss i.H. von 175.000 Euro.
Es ist nur ein Gesamtkostenplan zu erstellen.

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Auswahlverfahren
Die Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission des Sozialreferates geprüft. Es wird ein Vergleich der Angebote vor allem nach den Bewertungskriterien Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit vorgenommen.
Bei der Auswahl des Trägers werden die fachlichen Kriterien in Bezug auf die Aufgabener­füllung höher bewertet als das Kriterium der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat der Landeshauptstadt München (Kinder- und Jugendhilfe- und Sozialausschuss) voraussichtlich im Juni 2012 in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

Insbesondere werden folgende Bewertungskriterien ausschlaggebend sein.
Fachlichkeit

  • Darstellung der gelungenen Balance zwischen der Eigenständigkeit der Bereiche einerseits und der Verknüpfung der einzelnen Angebotssegmente andererseits. D.h. einerseits die Gewährleistung von notwendigen professionellen Angeboten für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre und andererseits die Initiierung generationenübergreifender Angebote und die Arbeit mit bürgerschaftlich Engagierten.
    (3-fach-Bewertung)
  • Praktische Erfahrung in quartierbezogener Bewohnerarbeit. Der Fokus auf Bildung von Nachbarschaftsnetzwerken und Übergabe der Arbeit an die Bürgerinnen und Bürger muss im Konzept klar erkennbar sein.
    (2-fach-Bewertung)
  • Praktische Erfahrungen in der offenen Kinder-und Jugendarbeit und mobiler Arbeit im Stadtteil.
    (2-fach-Bewertung)
  • Darstellung, wie ehrenamtliche Tätigkeiten und professionelle Angebote, sowohl im Bereich nachbarschaftlicher Aktivitäten als auch bei den offenen Kinder- und Jugendangeboten in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten koordiniert werden und wie beidem ein Platz gegeben wird.
    (2-fach-Bewertung)
  • Kenntnisse des Arbeitsprinzips Gemeinwesenarbeit, Methoden der Aktivierung und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aus allen sozialen Schichten mit Schwerpunkt Aktivierung sind darzustellen.
    (2-fach-Bewertung)
  • Erfahrungen in der sozialraumorientierten Arbeit
    (2-fach-Bewertung)
  • Darstellung der Einbindung der Querschnittsaufgaben „Gender Mainstreaming“, „interkultu­relle Arbeit“, Menschen mit Behinderung“ und „sexuelle Identität“.
    (2-fach-Bewertung)
  • Kenntnisse zu Konfliktvermittlung/Mediationsarbeit.
    (1-fach-Bewertung)
  • Regionale Verortung des Trägers im (angrenzenden) Stadtteil: Besteht sozialräumlicher Bezug? Bestehen Kenntnisse über evtl. Besonderheiten des Stadtteils?
    (1-fach-Bewertung)
  • Möglichkeiten des Trägers, durch eine Kooperation mit anderen Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen des Trägers, fachliche und logistische Unterstützung für die neue Einrichtung einzubringen.
    (1-fach-Bewertung)
  • Darstellung der Gestaltung einer bedarfsgerechten Öffnung an Abenden, Wochenenden und in den Ferien.
    (1-fach-Bewertung)

Wirtschaftlichkeit

  • Bei der Auswahl des Trägers werden Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Zusammen­hang mit dem Umfang und der Qualität des Leistungsangebotes sowie die Kostentrans­parenz und ggf. der Einsatz von Eigenmitteln beurteilt und berücksichtigt
    (2-fach-Bewertung)

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Bewerbungsmodalitäten
Die Bewerbungsunterlagen befinden sich in den Anlagen 1 bis 3 oder können bei der LH München/Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, S-III-SW2, Franziskanerstr. 8, 81669 München bzw. Stadtjugendamt, S-II-KJF/JA, Prielmayerstr. 1, 81667 München angefordert werden. Für die Anforderung wenden Sie sich bitte an Frau Yvonne Rips, Tel.: 089/233-40 300 oder Frau Natalia Mikhaylova, Tel. 089/233-49582. Darüber hinaus sind die Unterlagen und weitere Informationen abrufbar auf der Homepage der Landeshauptstadt München.

Die Bewerbung muss spätestens bis zum 03.02.2012, 12.00 Uhr, beim Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, S-III-SW2, Franziskanerstr.11, 81669 München oder beim Stadt­jugendamt, Prielmayerstr.1, S-II-KJF/JA,81667 München schriftlich im Original durch Vertretungsberech­tigte unterschrieben im verschlossenen Briefumschlag eingegangen sein. Der Umschlag ist in jedem Fall (auch wenn der Postweg gewählt wird) deutlich zu kennzeichnen mit:
Bewerbung Integrierte Einrichtung Nymphenburg Süd – nur zu öffnen durch S-III-SW2 bzw. S-II-KJF/JA.
In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass sowohl die genannten Leistungsvorga­ben erfüllt werden können als auch die Voraussetzungen vorliegen. Soweit sich nur ein Träger bewirbt und dieser die Anforderungen nicht optimal erfüllt, ist es möglich, das Verfahren aufzu­heben und ggf. gezielt zu vergeben. Zur Bewerbung sind die entsprechenden Formulare zu verwenden. Das vorgegebene Bewerbungsraster und die Schriftgrößen sind einzuhalten. Insgesamt darf die Bewerbung (ohne Kosten- und Finanzierungsplan) 10 DIN A 4 Seiten nicht überschreiten. Der Kosten- und Finanzierungsplan (KuFPl) für die gesamte Einrichtung in der vorgegebenen Form ist ebenfalls einzuhalten und vollständig mit den Daten der verschie­denen Haushaltsjahre auszufüllen und der Bewerbung beizufügen. Die Nichteinhaltung der Begren­zung des Bewerbungsumfanges auf 10 DIN A 4 Seiten (zuzüglich 1 Seite KuFPl) führt auto­matisch zum Ausschluss.