Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Vollversammlung am 19.3.2013 den Mietspiegel für München 2013 als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.
Der Mietspiegel dient dazu, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen, um
- Streit zwischen Mietvertragsparteien, der sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben kann, schon im außergerichtlichen Verfahren zu vermeiden,
- den Zivilgerichten im Streitfall eine zuverlässige Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen, damit sich die Einholung eines zeit- und kostenintensiven Sachverständigengutachtens in vielen Fällen erübrigt und
- als zuverlässige Informationsquelle Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu vermeiden.
Mietspiegel für München als Broschüre
Es können Mietspiegel rückwirkend bis zum Jahr 1975 als Broschüre angefordert werden. Sollten Sie Interesse an dem Mietspiegel für München als Broschüre haben, können Sie diese unter der Telefonnummer 233-40200 anfordern.
Gegen Einsendung eines adressierten und mit 1 Euro frankierten Din-A4-Briefumschlages, sendet Ihnen das Amt für Wohnen und Migration die Broschüre kostenlos zu.
Sie können den aktuellen Mietspiegel für München 2013 bei folgenden Stellen kostenlos abholen: