Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Wohngeld | Antrag | Unterlagen | Kontakt
- Mieter und Mieterinnen von selbst genutztem Wohnraum (Mietzuschuss)
- Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)
Beantragen Sie das Wohngeld bitte rechtzeitig, da es grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an gewährt wird, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt worden ist.
Nicht wohngeldberechtigt sind Personen, die eine staatliche Sozialleistung beziehen, die auch die Kosten der Unterkunft enthält.
Das sind insbesondere Empfänger und Empfängerinnen von
- Grundsicherung
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld und
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Ebenfalls nicht wohngeldberechtigt sind Personen die sich in Ausbildung befinden, alleine leben und dem Grunde nach einen Anspruch auf Ausbildungsförderungen haben
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Anspruchsvoraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- dem Gesamteinkommen und
- der Höhe der berücksichtigenden Miete/ Belastung für den Wohnraum
Wohngeldrechner
Der im folgenden Link aufrufbare Online-Wohngeldrechner (von Berlin zur Verfügung gestellt) berechnet auf der Basis Ihrer Angaben unverbindlich das monatliche Wohngeld. Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.
Die von Ihnen in den Wohngeldrechner eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Hinweis: Im Eingabefeld 1.1 ist München auszuwählen - nicht der Landkreis München
» Wohngeldrechner
Wo erhalte ich den Antrag?
Wo stelle ich den Antrag?
Anträge auf Mietzuschuss im Stadtgebiet werden in dem für das Stadtviertel zuständigen Sozialbürgerhaus bearbeitet. Anträge auf Lastenzuschuss werden im Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8, bearbeitet
Den Antrag können Sie auf dem Postweg einreichen oder an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser abgeben.
Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ist auf jeden Fall eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte bedenken Sie, dass nur ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag und die Vorlage der benötigten Unterlagen eine zügige Bearbeitung ermöglichen.
Die Wohngeldstelle ist verpflichtet, die Plausibilität Ihrer Einkommensangaben zu überprüfen. Die Angabe der Einkünfte dient daher nicht nur der Berechnung des wohngeldrechtlich maßgeblichen Einkommens, sondern auch einer sachgerechten Entscheidung über den gestellten Wohngeldantrag und liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.
Wohngeldanträge für Wohnraum außerhalb Münchens sind bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landratsamt zu stellen.
» Zuständigkeiten und Kontaktadressen
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Dem Antrag auf Wohngeld sind die folgenden Unterlagen beizufügen (falls zutreffend).
Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen
- bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen (auch Minijobs und geringfügige Beschäftigungen): Verdienstbescheinigungen einschl. Nachweisen über Ausbildungsvergütungen (Formblatt bei der Wohngeldstelle oder im Internet, beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, erhältlich)
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheide auch Betriebs-, Werks-und Firmenrenten, sowie Pensionen mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen (Rentenmitteilungen)
- bei Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigung zu erbringen ist):
letzter Einkommensteuerbescheid
letzte Einkommensteuererklärung - bei Empfängern und Empfängerinnen von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen (Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarungen, Bestätigungen, Zahlungsbelege)
- bei Kindern: Nachweis über Kindergeld oder einer hiermit vergleichbaren Leistung
- bei Arbeitslosen: Bewilligungs- oder Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweise über Art, Höhe und Empfänger der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe)
- bei Empfängern und Empfängerinnen von Leistungen des Jobcenters München, von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen
- Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Nachweise über Zinseinnahmen oder sonstige Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Leistungen Dritter ggf. auch auf Darlehensbasis, Sachzuwendungen, Fördermittel aus Stipendien)
- Die Formblätter 2 und 2a sind ausgefüllt und unterschrieben dem Antrag beizulegen.
» Formblatt 2 (92 KB, PDF)
» Formblatt 2 a (36 KB, PDF)
Nachweise über die Miete (bei Mietzuschuss)
- Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen, letztes Mieterhöhungsschreiben, z. .B. Kontoauszüge, Mietquittungen,
- Nachweis über Untervermietung (Untermietvertrag, Bestätigung, Zahlungsbelege)
- bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung, Untervermietung oder sonstiger entgeltlicher oder unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum an Dritte: Wohnflächenberechnung
Nachweise über das Eigenheim, Eigentumswohnung (bei Lastenzuschuss)
- Kaufvertrag (mit Wohnflächenplan/Wohnraumskizze)
- Darlehensverträge und letzte Jahresauszüge
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis der Verwalterkosten (nur bei Eigentumswohnung)
- Erbbauzinsen
- Bausparbeiträge, deren angesparter Betrag für die Rückzahlung von Fremdmitteln zweckgebunden ist
Sonstige Nachweise
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten und Erklärung über Höhe der wieder zu erwartenden Werbungskosten
- Nachweise über Kinderbetreuungskosten (Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise)
- Nachweise über die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Person(en)
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweis über Ausbildungsart und Ausbildungsort
- bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Pflegebedürftigen (in häuslicher Pflege befindlich): Nachweis über die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch XI (Pflegegeldbescheid)
- bei Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen Gleichgestellten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes: Nachweis über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe
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Zuständiges Sozialbürgerhaus | Allgemeine Auskünfte | Lastenzuschuss
Allgemeine Auskünfte
Tel.: 089-233 40206 (Mo. bis Fr. Vormittag),
Fragen zu laufenden Wohngeldanträgen richten Sie bitte an das zuständige Sozialbürgerhaus.
Lastenzuschuss
Der Lastenzuschuss wird für alle Stadtbezirke in München zentral in der Bewilligungsstelle für Wohngeld, Franziskanerstr. 8, 81669 München bearbeitet. Auskünfte zum Lastenzuschuss erhalten Sie unter der Telefonnummer 089-233 40211.