Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.
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Wohngeld gibt es für
- Mieter und Mieterinnen von selbst genutztem Wohnraum (Mietzuschuss)
- Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie
- Mieter bzw. Mieterin von selbst genutztem Wohnraum sind,
- Eigentümer bzw. Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sind.
Nicht wohngeldberechtigt sind Personen, die eine staatliche Sozialleistung beziehen, die auch die Kosten der Unterkunft enthält.
Das sind insbesondere Empfänger und Empfängerinnen von
- Grundsicherung
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld und
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
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Wohngeldrechner
Der im folgenden Link aufrufbare Online-Wohngeldrechner (von Berlin zur Verfügung gestellt) berechnet auf der Basis Ihrer Angaben unverbindlich das monatliche Wohngeld. Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.
Die von Ihnen in den Wohngeldrechner eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Hinweis: Im Eingabefeld 1.1 ist München auszuwählen - nicht der Landkreis München
» Wohngeldrechner
Wo erhalte ich den Antrag?
Wo stelle ich den Antrag?
Wohngeldanträge für Wohnraum außerhalb Münchens sind bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landratsamt zu stellen.
Wohngeldanträge für Wohnraum im Stadtgebiet werden nach Sozialregionen bearbeitet. Eine Ausnahme ist nur der Antrag auf Lastenzuschuss. Dieser wird ausschließlich zentral in der Franziskanerstraße 8 bearbeitet.
Anträge können auf dem Postweg eingereicht oder an den Infotheken abgegeben werden.
Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ist auf jeden Fall eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
» Zuständigkeiten und Kontaktadressen
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Dem Antrag auf Wohngeld sind die folgenden Unterlagen beizufügen.
Sollten Ihnen noch nicht alle Unterlagen zur Verfügung stehen, so können Sie den Antrag zur Fristwahrung stellen und die fehlenden Unterlagen nachreichen.
Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen
- bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen (auch Minijobs und geringfügige Beschäftigungen): Verdienstbescheinigungen einschl. Nachweisen über Ausbildungsvergütungen (Formblatt bei der Wohngeldstelle oder im Internet, beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, erhältlich)
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen (Rentenmitteilungen)
- bei Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigung zu erbringen ist):
letzter Einkommensteuerbescheid
letzte Einkommensteuererklärung - bei Empfängern und Empfängerinnen von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen (Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarungen, Bestätigungen, Zahlungsbelege)
- bei Kindern: Nachweis über Kindergeld oder einer hiermit vergleichbaren Leistung
- bei Arbeitslosen: Bewilligungs- oder Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweise über Art, Höhe und Empfänger der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe)
- bei Empfängern und Empfängerinnen von Leistungen des Jobcenters München, von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen
- Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Nachweise über Zinseinnahmen oder sonstige Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Leistungen Dritter ggf. auch auf Darlehensbasis, Sachzuwendungen, Fördermittel aus Stipendien)
Nachweise über die Miete
- Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen oder sonstige Bescheinigungen über das Mietverhältnis und die Höhe der Miete, z.B. Überweisungsbelege, Mietquittungen, letztes Mieterhöhungsschreiben
- Nachweis über Untervermietung (Untermietvertrag, Bestätigung, Zahlungsbelege)
- bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung, Untervermietung oder sonstiger entgeltlicher oder unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum an Dritte: Wohnflächenberechnung
Sonstige Nachweise
- Lohnsteuerkarte 2010, sofern kein Beschäftigungsverhältnis besteht
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten und Erklärung über Höhe der wieder zu erwartenden Werbungskosten
- Nachweise über die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Person(en)
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweis über Ausbildungsart und Ausbildungsort
- bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Pflegebedürftigen (in häuslicher Pflege befindlich): Nachweis über die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch XI (Pflegegeldbescheid)
- bei Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen Gleichgestellten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes: Nachweis über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe
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Zuständiges Sozialbürgerhaus | Allgemeine Auskünfte | Lastenzuschuss
Allgemeine Auskünfte
Tel.: 089-233 40206 (Mo. bis Fr. Vormittag),
Fragen zu laufenden Wohngeldanträgen richten Sie bitte an das zuständige Sozialbürgerhaus.
Lastenzuschuss
Der Lastenzuschuss wird für alle Stadtbezirke in München zentral in der Bewilligungsstelle für Wohngeld, Franziskanerstr. 8, 81669 München bearbeitet. Auskünfte zum Lastenzuschuss erhalten Sie unter der Telefonnummer 089-233 40211.