Droht Ihnen der Verlust der Wohnung durch Kündigung, Räumungsklagen oder Räumungsurteil? Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FAST) in den Sozialbürgerhäusern berät Sie eingehend.
» Kündigung im Briefkasten - Räumungsklage droht
» Welche Beratung bekommen Sie von der Stadt?
» Welche Unterlagen brauchen Sie, damit wir Sie qualifiziert beraten können?
» Wie finden Sie die zuständige Sachbearbeitung?
Kündigung der Wohnung
Es ist “kurz vor 12”, was ist zu tun? Statt verzweifeln, handeln und sich beraten lassen. Eine Kündigung führt schnell zur Räumungsklage und zur Wohnungslosigkeit.
Zwangsräumung muss verhindert werden
Wer vom Amtsgericht eine Räumungsklage bekommt, darf keine Zeit verstreichen lassen. Bei Fristen unbedingt reagieren und Beratung in Anspruch nehmen. Zwangsräumung und Umzug in eine Notunterkunft müssen verhindert werden.
Was passiert, wenn Sie nicht handeln?
Ein Räumungsurteil und eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher sind teuer. Der Umzug, die Zwangsräumung, die Einlagerung der Möbel und des Hausrates müssen bezahlt werden. Daneben fallen Gerichts-, Anwalts- und Renovierungskosten an. So kann aus einem Mietrückstand in Höhe von 1.000,00 Euro eine Gesamtbelastung in Höhe von 5.000,00 Euro entstehen.
Wenn Ihnen der Verlust Ihrer derzeitigen Wohnung droht, bietet die Landeshauptstadt München im Amt für Wohnen und Migration und in den Sozialbürgerhäusern Hilfestellung an.
Vereinbaren Sie mit der Sachbearbeitung auf jeden Fall einen Termin.
Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit berät
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Damit wir Sie qualifiziert beraten können, brauchen Sie diese Unterlagen:
Vereinbaren Sie mit der Sachbearbeitung auf jeden Fall einen Termin.