Die Bezirkssozialarbeit (BSA)

Die Bezirkssozialarbeit bietet Ihnen, im kommunalen Auftrag, Beratung und Hilfe bei sozialen Fragen und Problemen an. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Erstellung einer Wohnperspektive, die Ihnen den Weg in eine für Sie geeignete Wohnform ebnet. Dies ist eine Besonderheit der BSA in der ZEW, die sich ansonsten nicht von den Arbeitsinhalten der Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern unterscheidet.

Neben der Erarbeitung einer Wohnperspektive bietet die BSA unter anderem folgende Dienstleistungen für Sie an:

  • Kinderschutzarbeit
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Familienberatung
  • Hilfe bei Behinderung
  • Fallmanagement SGB II
  • Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung
  • Mobiler Unterstützungsdienst

Falls Sie durch ihren Ehemann/Partner Gewalt erfahren und Zuflucht in einem Frauenhaus gefunden haben, sind Sie ebenfalls Adressatin der BSA.
Die Bezirkssozialarbeit ist hier grundsätzlich im gesetzlichen Auftrag tätig und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.

 

Die Kinder- und Jugendarbeit

Als wohnungslose Familie oder Alleinerziehende leben Sie vorübergehend in speziell ausgestatteten Häusern, in denen Ihre Kinder von Erzieherinnen und Erziehern gefördert werden. Die Hauptaufgaben der Pädagoginnen und Pädagogen bestehen in der Hausaufgabenbetreuung und in der Elternberatung in Erziehungsfragen.