Wer einen oder mehrere Hunde hält, übernimmt eine besondere Verantwortung - für seinen Hund und für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger. Was heißt das nun für Sie als Hundehalterin und Hundehalter?
Sie sind verpflichtet, Ihren Hund an- und abzumelden und damit Hundesteuer zu bezahlen.
Wie bei jeder Steuer steht dieser keine konkrete Gegenleistung der Kommune gegenüber. Das bedeutet, Ihre Hundesteuer dient nicht dazu, die Kosten beispielsweise für Kotbeseitigung oder Hundetütenspender zu begleichen, sondern sie wird vor allem für soziale, kulturelle, schulische und wirtschaftliche Maßnahmen der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger verwendet.
Nachfolgend stellen wir Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie für die Anmeldung und Abmeldung Ihres Hundes benötigen.
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund anmelden:
Anmeldefrist:
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen an:
Anmeldeform:
Melden Sie Ihren Hund an:
Melden Sie Ihren Hund ab:
Abmeldefrist und -form:
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen ab: