Bestätigung über bezahlte Kinderbetreuungskosten beantragen

Bezahlte Kinderbetreuungskosten können Sie sich vom Kassen- und Steueramt zur Vorlage beim Finanzamt oder dem Arbeitgeber bestätigen lassen.
 

Antragsform:
Sie können die Bestätigung

  • schriftlich
  • per Telefax
  • telefonisch oder
  • persönlich

im Kassen- und Steueramt beantragen.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.