Mit der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens lehnt sich der Jahresabschluss der Gemeinden an den handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften an und gibt Aufschluss über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde.
Den Anforderungen an die Rechnungslegung der öffentlichen Hand entsprechend, informiert er zudem über die Einhaltung des Haushaltsplans und die tatsächliche Aufgabenerledigung (Teilrechnungen und Messung der Zielerreichung mit Darstellung von Leistungsmengen und der Entwicklung der Kennzahlen im Haushaltsjahr). Transparenz und Qualität der Rechenschaft über das abgelaufene Haushaltsjahr werden somit deutlich verbessert.
Der Stadtrat hat gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Vollversammlung am 27.07.11 den Jahresabschluss für 2010 festgestellt.
Stadtkämmerei
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