Schadenersatzanspruch gegen die Landeshauptstadt München geltend machen

Ihren Haftplicht- bzw. Ihren KFZ-Haftpflichtanspruch gegenüber der Landeshauptstadt München können Sie formlos schriftlich geltend machen
 

  • gegenüber der verantwortlichen Dienststelle oder
  • gegenüber der Versicherungsabteilung in der Stadtkämmerei.

Wenn alle schadenrelevanten Unterlagen (Anspruchsschreiben, Stellungnahme der betroffenen Dienststellen etc.) vorliegen, erfolgt die abschließende Bearbeitung durch das jeweilige Versicherungsunternehmen, bei dem die Stadt für den entsprechenden Vorgang eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Die Entscheidung dieses Versicherungsunternehmens ist nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen für die Landeshauptstadt München bindend.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.