Ihren Haftplicht- bzw. Ihren KFZ-Haftpflichtanspruch gegenüber der Landeshauptstadt München können Sie formlos schriftlich geltend machen
Wenn alle schadenrelevanten Unterlagen (Anspruchsschreiben, Stellungnahme der betroffenen Dienststellen etc.) vorliegen, erfolgt die abschließende Bearbeitung durch das jeweilige Versicherungsunternehmen, bei dem die Stadt für den entsprechenden Vorgang eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Die Entscheidung dieses Versicherungsunternehmens ist nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen für die Landeshauptstadt München bindend.