Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Sie können sich bestätigen lassen, dass keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München bestehen.
 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zur Vorlage beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferates als Nachweis der Zuverlässigkeit benötigt.
 

Antragsform:
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung
 

  • schriftlich
  • per Telefax
  • telefonisch oder
  • persönlich

im Kassen- und Steueramt beantragen.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.