Sie können sich bestätigen lassen, dass keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München bestehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zur Vorlage beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferates als Nachweis der Zuverlässigkeit benötigt.
Antragsform:
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung
im Kassen- und Steueramt beantragen.