Sie berechtigen mit einer Einzugsermächtigung das Kassen- und Steueramt, alle fälligen Zahlungen direkt von Ihrem Konto einzuziehen (Lastschrifteinzugsverfahren).
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.