An der Isar, an Seen und in Parkanlagen gibt es Zonen, in denen Grillen erlaubt ist. Hier finden Sie die genaue Lage der "Grillzonen" sowie Tipps und Regeln für das Grillen in diesen Bereichen.
Grillen an einem lauen Sommerabend – das ist ein besonderes Highlight für alle Grillfreunde. Damit auch Anwohner einen schönen Abend auf Ihren Balkon genießen können, darf nicht überall gebrutzelt werden.
Erlaubt ist das Grillen in den ausgeschilderten Bereichen, zum Beispiel an der Isar und in mehreren Parks.
Alle Karten können Sie sich bei Google Maps ansehen, ausdrucken oder als KML-File downloaden.
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und vermeiden Sie Schäden in den schönen Natur- und Erholungsräumen!
Verstöße gegen die Regelungen der Landschaftsschutzverordnung (Nr. 900) werden mit Geldbußen geahndet. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen wird von der Anlagenaufsicht und der Polizei überwacht.
Dann schicken Sie entweder eine E-Mail an
gartenbau@muenchen.de
oder rufen Sie das Grilltelefon der Landeshauptstadt München an
Tel. 089- 233-27 900
oder die Funkzentrale des Gartenbaus, Baureferat (Gartenbau)
Tel. 089- 233-27 656
Informationen zum Grillen im Landkreis München erhalten Sie unter
Tel. 089- 62 21-26 378 / 2688