Bitte nehmen Sie Rücksicht, wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen!

Lassen Sie Ihren Hund bitte nicht unbeaufsichtigt laufen und beseitigen Sie seine "Hinterlassenschaften".

Hundehalterinformationen
Hundehalterinformationen

Liebe Hundefreunde,

in München gibt es mehr als 27.000 Hunde, die täglich mindestens fünf Tonnen Hundekot produzieren. Was Hundebesitzer nur allzu oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz ihrer Tiere zu beseitigen!

München setzt unter den 15 größten deutschen Städten seit Jahren den niedrigsten Hundesteuersatz an und gehört damit zu den hundefreundlichsten Großstädten. Die Behauptung, die Hundesteuer würde die Tierhalter von ihrer Reinigungspflicht entbinden, wird gerne als Ausrede benutzt, ist aber falsch.

Leider bewirken selbst angedrohte Bußgelder nur selten Besserung. Die Folge der Rücksichtslosigkeit: Hundekot auf Bürgersteigen, in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen. Hundekot ist aber nicht nur eine unappetitliche Umweltbelastung, sondern bedeutet eine ernst zu nehmende Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder, die durch Bakterien, Viren und Würmer gefährdet werden. Schließlich können auch Hundekrankheiten wie die Parvovirose übertragen werden.

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein Geschäft gemacht hat, nehmen Sie das mehr oder weniger große Häufchen bitte mit Hilfe eines der praktischen Hundesets auf, die im Fachhandel erhältlich sind. Natürlich eignen sich auch Zeitungspapier oder Tüten. Werfen Sie es, ordentlich verpackt, einfach in einen der 10.000 Abfallbehälter im Stadtgebiet. Die Stadtverwaltung kümmert sich um eine rasche Leerung. Niemand braucht sich zu genieren, wenn er ein Häufchen beseitigt. Das gute Beispiel macht rasch Schule.

Bei Beschwerden, die städtische Parks, Grünanlagen und Spielplätze betreffen, rufen Sie uns an.

Die Funkzentrale der Grünanlagenaufsicht erreichen Sie unter: 2 33-2 76 56

Für ein sauberes München: Machen Sie mit!

Landeshauptstadt München
Baureferat, Hauptabteilung Gartenbau
Referat für Gesundheit und Umwelt

 

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen gilt die Grünanlagensatzung

In den städtischen Grünanlagen gilt die Grünanlagensatzung vom 12. August 1991. Sie enthält Bestimmungen, die für Hundehalter von Bedeutung sind.

  

Wo gilt die Grünanlagensatzung?

Ihr Geltungsbereich umfasst alle von der Stadt angelegten und unterhaltenen Erholungs-, Freizeit-, Sport- und Spielflächen, Freibadgelände, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch eine entsprechende Beschilderung oder durch ihre gärtnerische Gestaltung als öffentliche Grünanlagen erkennbar.

Die Satzung erstreckt sich nicht auf das Isar-Hochwasserbett, die Grünstreifen entlang öffentlicher Straßen, die Friedhöfe, die Außenanlagen von Schulen und Wohnanlagen. Ferner gilt sie nicht für die staatlichen Grünanlagen wie den Englischen Garten, den Schlosspark Nymphenburg und den Hartmannshofener Park. Allerdings bestehen dort Benutzungsanordnungen mit ähnlichem Inhalt.

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Wie lauten die wesentlichen Vorschriften?

Die von allen zu beachtende Grundregel der Grünanlagensatzung lautet: "Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Für Hundehalter sind folgende Bestimmungen besonders wichtig: Das Freilaufenlassen und Mitführen von Hunden ist in den Grünanlagen generell erlaubt. Ausgenommen sind jedoch Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen, Zieranlagen und Biotope.

In diesen Bereichen sowie im gesamten Westpark dürfen Hunde nur an der kurzen Leine auf den Wegen mitgeführt werden. Sie erkennen diese "Verbotszonen" an den dort aufgestellten grünen 50 bis 60 Zentimeter hohen Metallsäulen (Poller), die auf der Oberseite einen durchgestrichenen Dackel zeigen.

In den Freibadegeländen am Feldmochinger-, Lerchenauer-, Fasanerie- und Langwieder/ Lußsee ist das Freilaufenlassen und Mitführen von Hunden nur in den eigens ausgewiesenen Flächen erlaubt. Der Zugang muss jedoch über die beschilderten Wege erfolgen, wobei die Tiere an der kurzen Leine zu führen sind.

Das Beschädigen und Verunreinigen der Grünanlagen, insbesondere durch Hundekot, ist verboten. Sie müssen deshalb das Häufchen Ihres Vierbeiners entfernen – sei es mit einer Zeitung oder mit einem Papiertaschentuch oder mit einem der Geräte, die der Fachhandel speziell zur Hundekotbeseitigung anbietet.

Bitte beachten Sie, dass alle Bestimmungen ganzjährig gelten, so auch die Regelungen für die Freibadegelände.

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Was passiert bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung?

Bei Missachtung der Vorschriften droht ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro. In schwerwiegenden Fällen (etwa Verunreinigung durch Hundekot) wird sofort ein Bußgeldverfahren eingeleitet und eine höhere Geldbuße (bis zu 500 Euro) verhängt. Selbst ein Platzverweis und ein Verbot, die Grünanlage für einen bestimmten Zeitraum zu betreten, kommen in Betracht.

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