Seit dem Jahr 2006 ist die Münchner Stadtentwässerung zuständig für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt München. Diese Gebühren werden jeweils durch einen Dauerbescheid festgesetzt und sind quartalsweise fällig.
Um eine rechtzeitige und regelmäßige Begleichung dieser Gebühren zu gewährleisten, nutzen zahlreiche Gebührenschuldner die Möglichkeit, am Lastschrifteinzugsverfahren der Münchner Stadtentwässerung teilzunehmen. Bisher wurde in diesen Fällen am Jahresende eine Gutschrift in Höhe von 5 Euro als kleines Dankeschön für den vereinfachten Gebühreneinzug und für das von den Kunden entgegengebrachte Vertrauen ausbezahlt.
 

Auf Grund von regelmäßigen stadtinternen Überprüfungen, die das wirtschaftliche und ordnungsgemäße Handeln der Münchner Stadtentwässerung überwachen, wurde beschlossen, diese Gutschrift zukünftig nicht mehr zu gewähren.
 

Es wird daher bereits ab dem Jahr 2011 keinen Bonus mehr für das Erteilen einer Einzugsermächtigung geben. Sie können sich durch die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung jedoch auch weiterhin sicher sein, jederzeit pünktlich Ihre Niederschlagswassergebühr zu entrichten.
 

Dadurch erleichtern Sie auch der Münchner Stadtentwässerung die Arbeit und ermöglichen es, abgesichert durch eine gute Liquidität, die Gebühren auch weiterhin stabil zu halten.
 

Wir empfehlen Ihnen daher auch weiterhin Ihre Gebühren über das Lastschrifteinzugsverfahren zu begleichen.