Dichtheitsprüfung bei festgestellten Schäden

Nach der Eigenüberwachungsverordnung des Freistaates Bayern ist auch die Münchner Stadtentwässerung verpflichtet, die städtischen Kanäle regelmäßig bezüglich Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Dazu gehört auch die Befahrung des gesamten öffentlichen Kanalnetzes mit Kameras um Schäden und Störungen festzustellen und lokalisieren zu können.

Werden bei solchen Inspektion des städtischen Kanals im Bereich der Anschlüsse Schäden festgestellt die eine Undichtigkeit vermuten lassen, fordern wir die betreffenden Eigentümer auf, die Dichtheit nachzuweisen und gegebenenfalls ihre privaten Leitungen zu sanieren. Auch bei Ablagerungen oder anderen Schäden werden die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert, um diese zu beheben. Dadurch werden Ursachen für mögliche Betriebsstörungen beseitigt und Risiken für die Umwelt und unsere Anschlussnehmer minimiert.

Sofern Sie von uns eine Aufforderung zur Dichtheitsprüfung erhalten, sind sowohl die Arbeiten zum Nachweis der Dichtigkeit, als auch für eventuelle Sanierungen bei uns anzumelden. Diese werden dann durch einen unseren Kontrollmeister überwacht. Nach erfolgter Dichtheitsprüfung erhält die ausführende Firma von uns ein Protokoll über die abgenommene Prüfung.

Für weitere Fragen können Sie uns erreichen unter:
Tel.: 089/233 57557
Fax: 089/233 62685
42.mse@muenchen.de


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