Wenn Sie einen aufgrund der folgenden Fälle entstandenen Schaden haben, können Sie sich bezüglich eventueller Schadensersatzansprüche an das Schadensbüro der Geschäftsstelle der Hauptabteilung Tiefbau wenden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:
Der Schadenersatzanspruch ist generell schriftlich (formlos) zu stellen. Das Anspruchschreiben soll den Schadenstag, Uhrzeit, Örtlichkeit, etwaige Schmerzensgeldforderungen, Reparaturkosten, Fotos, Kostenvoranschläge, bzw. Gutachten als Anlage beinhalten.
Baureferat
Tiefbau Geschäftsstelle
Friedenstr. 40
81660 München
Tel. (089) 233 61044 oder
Tel. (089) 233 61059
Fax (089) 233 61055