Die Immobilienprofis von Immonet.de geben Auskunft darüber, was bei baulichen Veränderungen an der Grundstücksgrenze beachtet werden sollte, damit der Grenzstein nicht zum Stolperstein wird.
Die Grenzen eines Grundstücks werden jeweils durch das örtliche Vermessungsamt festgelegt. Dabei ist der exakte Grundstücksverlauf bei den meisten Grundstücken durch Grenzmarkierungen festgelegt. Diese Markierungen können beispielsweise durch Grenzsteine aus Granit oder Beton festgelegt werden, aber auch durch Kunststoffmarkierungen mit Kreuzen an der Oberfläche. Ganz wichtig: Die Mitte des Kreuzes markiert den Grenzpunkt. Zwischen zwei Grenzzeichen liegt in der Regel eine geradlinige Strecke, so die Faustregel. Zusätzlich werden beim Vermessungsamt alle Grenzen im Kataster aufgeführt.
Grenzmarkierungen vorab mit Nachbarn ausfindig machen
Wie können Konflikte vermieden werden? Immobilienprofis empfehlen, die Nachbarn vor jeder geplanten baulichen Veränderung rechtzeitig zu informieren. „Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Nachbarn die Grenzmarkierung ausfindig zu machen“, so Burghard Blandfort, stellvertretender Vorsitzender des IVD West. „Werden die entsprechenden Zeichen gefunden, so kann man als Eigentümer relativ sicher sein, die exakte Grenze ausfindig gemacht zu haben.“
Vermessungsamt hilft
Häufig fehlen jedoch diese so wichtigen Grenzsteine oder sie sind in Folge von Bauarbeiten oder durch das Überfüllen des Grundstücks nicht mehr sichtbar. In diesem Fall können sich Bauherren absichern, indem sie beim zuständigen Bauamt nachfragen. Fällt diese Auskunft negativ aus, so können die Unterlagen über den Grenzverlauf schriftlich beim Vermessungsamt angefordert werden.
Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen die Informationen des Vermessungsamtes nicht ausreichen. Dann muss ein Experte für Katastervermessungen oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur her, um die Grenze wiederherzustellen. Vermessungsingenieure im Netz findet man beispielsweise unter www.bdvi.de.
Diese Beauftragung ist zwar in der Regel recht teuer, sie hilft dem Bauherrn jedoch, nervige und mitunter langwierige Nachbarschaftsstreitigkeiten rund ums Grundstück zu vermeiden. Für die Neuvermessung müssen Bauherren etwa 1.500 Euro einkalkulieren. Bei der Grenzwiederherstellung wird dann ein Abmarkungsprotokoll erstellt, welches von allen Beteiligten bzw. von ihren Vertretern unterschrieben wird.
Den Grenzstein nicht „gerade rücken“
Ein absolutes „No go“ ist dabei das Ausgraben eines Grenzsteins durch den Eigentümer oder das Geraderücken eines schief stehenden Grenzsteins. Das Vermessungs- und Katastergesetz bestimmt, dass die Markierungen nur von zuständigen Stellen eingebracht, in der Lage verändert oder entfernt werden dürfen. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit saftigen Geldstrafen geahndet werden.
Quelle: Immonet.de / Carsten Germann
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