Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit: Infos zu Höhe, Anspruch und Anträgen

Elterngeld und Elternzeit erleichtern Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer Anspruch hat, wie viel Elterngeld es gibt und wo Münchner*innen es beantragen können:

Mutter mit Baby
Yuganov Konstantin / Shutterstock.com

Was sind Elterngeld und Elternzeit?

Elterngeld erhalten Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll Eltern die Erziehung und Betreuung ihres Kindes ermöglichen, wenn diese nach der Geburt weniger oder nicht arbeiten. Das Elterngeld wird über die Zeit des Mutterschutzes hinaus gezahlt, längstens für 14 Monate.

In Deutschland gibt es drei Varianten, die miteinander kombinierbar sind:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben nicht selbstständig beschäftigte Eltern einen Rechtsanspruch.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld erhalten Personen, die folgende fünf Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Personen, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Personen, die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • Personen, die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (höchstens 30 Stunden pro Woche) ausüben
  • Personen, die die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschreiten (alleinlebendes Elternteil: 250.000 Euro; beide Elternteile in einem Haushalt: 500.000 Euro)

Elterngeld wird gezahlt für:

  • leibliche Kinder
  • angenommene Kinder
  • Kinder in Adoptionspflege
  • Stiefkinder
  • Kinder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
  • nichteheliche Kinder, wenn die Anerkennung der Vaterschaft noch nicht wirksam ist oder über die beantragte Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden ist

Im Gegensatz zum Kindergeld besteht beim Elterngeld kein Anspruch für Pflegekinder, die in Pflegefamilien leben.

Wie viel Elterngeld wird ausgezahlt?

Das hängt von mehreren Faktoren wie dem eigenen Einkommen und den kombinierten Elterngeld-Varianten ab. Das Basiselterngeld beträgt je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Wo können Münchner*innen Elterngeld beantragen?

In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales für das Elterngeld zuständig.

Für schriftliche Anträge oder Termine hängt die Zuständigkeit im Regierungsbezirk Oberbayern vom Geburtstag des Kindes ab:

Geburtstag des Kindes 01. bis 05. Tag des Monats

Aktenbearbeitung erfolgt im ZBFS Region Oberfranken - Dienstort Selb

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberfranken
Gebrüder-Netzsch-Str. 19
95100 Selb

  • Telefon: 09287 803-0
  • Fax: 09287 803-599
  • Mail: poststelle.ofr-selb@zbfs.bayern.de
  • Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Geburtstag des Kindes 06. bis 10. Tag des Monats

Aktenbearbeitung erfolgt im ZBFS Region Oberpfalz

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg

  • Telefon: 0941 7809-00
  • Fax: 0941 7809-1304
  • Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de
  • Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr
  • Do 08:00 - 16:00 Uhr
  • Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Geburtstag des Kindes 11. bis 31. Tag des Monats

Auskunft und Beratung

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberbayern
Bayerstraße 32
80335 München

  • Telefon: 089 18966-0
  • Fax: 089 18966-1499
  • Mail: poststelle.obb2@zbfs.bayern.de
  • Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr und
  • Mo + Do 13:00 - 15:00 Uhr