Doch wirklich sicher ist der Baum nirgends, solange er noch nicht aufgestellt ist. In spektakulären Maibaumdiebstählen raubte beispielsweise 2004 die Polizeiwache am Münchner Flughafen selbst den Stamm des dortigen Airbräu Biergartens. Auch der bereits im Guinness Buch der Rekorde als höchster Maibaum eingetragene Maibaum von Eicherloh (50,35 m lang und ca. 14 Tonnen schwer), der am 1. Mai 2005 aufgestellt wurde, war bereits erfolgreich Ziel eines solchen "Anschlags".
Aber Vorsicht - beim Maibaumstehlen gibt es ungeschriebene Regeln, an die sich Diebe und Bestohlene zu halten haben:
- Es gilt als Regel, dass nur derjenige Maibäume stehlen darf, der auch selbst einen aufgestellt hat.
- Der Maibaum muss schon gefällt sein und muss sich bereits im Gebiet der Stadt oder Gemeinde befinden, wo er aufgestellt werden soll. Maibaumstehlen im Wald gilt als Holzdiebstahl. Auch aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr gestohlen werden.
- gelingt es einem der Wächter, während des Diebstahls die Hand auf den Stamm zu legen, ist der Raub misslungen.
- Gestohlene Bäume müssen später wieder ausgelöst werden - sonst wird der Stamm als "Schandbaum" mit deftigen Sprüchen über die ehemaligen Besitzer in der Gemeinde der erfolgreichen Diebe aufgestellt.
Als Auslöse verlangen die Maibaumräuber üblicherweise viel Bier und eine Brotzeit, die mit den Bestohlenen gemeinsam verzehrt wird. Nichts für ungut also!