Die bisherigen Maßnahmen im Überblick:
1. Maßnahmen zur allgemeinen Sicherheit
· Einrichtung einer dritten Rettungsstation (seit 1997)
· Verbot von Rollerblade- und Radfahren (1997)
· Hunde- und Tierverbot
· Täglicher Kontakt zum Wetteramt München (Sturmwarnung) (2000)
· Videoüberwachung von Problemzonen und „Angsträumen“ auf dem Festgelände (seit 2001)
· Nummerierung der Zelteingänge (Himmelsrichtung + laufende Nummer) (seit 2002)
· Hausnummern für Wiesn-Geschäfte: von der Bavaria ausgehend steigen die Hausnummern – links ungerade/rechts gerade – nach allen Himmelsrichtungen an (seit 2003)
· Beschilderung der Straßen auf dem Südteil der Theresienwiese: die von Nord nach Süd laufenden Straßen werden mit A bis F bezeichnet und die von Ost nach West verlaufenden Straßen erhalten Nummern von 6 bis 10 (seit 2006)
· Baustellensicherheit: Reduzierung der Wiesn-Kantinen in der Aufbauphase und Beschränkung der Nutzung auf Inhaber von Kantinenausweisen (seit 2004)
· Faltblatt „Spaß auf dem Oktoberfest“ zur Information der Wiesn-Besucher über die geltenden Ver- und Gebote in der Oktoberfestverordnung (seit 2004)
· Bessere Ausleuchtung des Hangs beim Rettungsweg West zur Abschreckung für potentielle Straftäter und zur noch besseren Video-Dokumentation strafbarer Handlungen durch die Polizei (seit 2005)
· Reduzierung der Wohn-, Pack- und Kühlwägen hinter den Schaustellerbetrieben als Vorgabe des Vorbeugenden Brandschutzes (seit 2005)
· Beginn des Ausbaus der Anliefererstraße Mitte; 1. Bauabschnitt hinter dem Löwenbräuzelt mit Erneuerung der WC-Anlagen und verbesserter Beleuchtung abgeschlossen (2007).
· Baustellensicherheit: Absperrung der Zufahrts- und Durchgangswege während der Wiesn-Auf- und -Abbauphase und Ausschilderung als Baustelle (2008)
· Ende des Ausbaus der Anliefererstraße Mitte; 2. Bauabschnitt hinter der Bräurosl mit Verbreiterung der Straße auf acht Meter, Verbesserung der Straßenbeleuchtung, Erneuerung der Toilettenanlagen und Neupositionierung des Müllsammelplatzes (2008)
· Einrichtung eines Sperrrings im Umfeld der Theresienwiese (2009)
2. Kinderschutzmaßnahmen
· Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung von erziehungsberechtigten Erwachsenen – nach 20.00 Uhr nicht mehr in Bierzelten aufhalten. (seit 1997)
· Kinderwagen sind von Sonntag bis Freitag auf dem Festgelände bis 18.00 Uhr erlaubt. An Samstagen sind Kinderwagen auf der Wiesn generell untersagt.
· Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf der Festwiese ab 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
· Verkauf von Alcopops ist auf der Wiesn nicht erlaubt (seit 2004)
3. Maßnahmen zur Entzerrung
· Reduzierung des Lieferverkehrs (1997 ff)
· Verlegung der Fischervroni (1998)
· Brauereigespanne: Regelung der Stellplätze und -zeiten (1998 ff)
· Keine Fußball-Großveranstaltungen an Wochenenden (1998)
· Propagierung der U-Bahnhöfe Goetheplatz und Schwanthalerhöhe, um den U-Bahnhof Theresienwiese zu entlasten (2000)
· Verlängerung der Betriebszeiten von Schaustellern und Marktkaufleuten auf 24.00 Uhr freitags und samstags. (2000)
· Gutscheine der Festhallen gelten bis 31. Oktober in den Stammbetrieben (1999)
· Pressearbeit mit Wiesn-Barometer (seit 1997) und Rundfunkdurchsagen bei Überfüllung der Zelte (seit 2000)
· Samstags, sonntags und feiertags ist um 22.30 Uhr letzter Bierausschank und Musikschluss (seit 2003)
· Durch den Bau ders Servicezentrums Theresienwiese vergrößerte sich die Fläche hinter dem Schottenhammelzelt (2004)
· Keine Mastenplätze in der Straße 1 zwischen Wirtsbuden- und Schaustellerstraße (2005)
· Verlagerung der Bierausschänke in die Randbereiche und Schaffung von "Gastro-Inseln" zur Entzerrung der Besucherströme (2007)
·Neuregelung der Öffnungs- und Lieferzeiten mit Staffelung nach Warenart
(2008)
· Parkverbot auf allen Feststraßen sowie intensive Überwachung des Fahrverkehrs in der Wirtsbudenstraße während der Anlieferzeiten (2008)
· Anwesenheitspflicht aller Beschicker ab 07.00 Uhr zur Warenannahme (2008)
· Einhaltung der von den Wirten zugesagten Fläche von einem Meter hinter den städtischen Ständen entlang der Biergärten, um eine höhere Lagerkapazität zu erhalten (2008)
4. Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungswege
· Bereits bei Konzeption des Festes werden Neuheiten und Großfahrgeschäfte so platziert, dass Stauraum und gesicherte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge bestehen (seit 1997)
· Einrichtung von Rettungswegen (1997 und 1998)
· Verbesserung der Rettungswege nach DIN 14090 (tauglich für schwere Rettungsfahrzeuge) (1999)
· Drehverbot im Behördenhof von Freitag, 18.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr
· Neue Rettungswege zwischen Hippodrom und Armbrustschützenzelt sowie um das vergrößerte Weinzelt (2005)
· Verbesserung der Rettungswegsituation im Wein- und Käferzelt (2005)
· Asphaltierung und bessere Beleuchtung des Rettungswegs östlich des Weinzelts (2006)
5. Ordnerkonzept
· Eigenes Ordnerkonzept für jedes Festzelt
· Wiesn-Qualifikation der Ordner
· Rechtzeitiger Einsatz des Ordnerpersonals in ausreichender Zahl in den Zelten und Gärten
· Laufende Erhöhung des Ordnerpersonals seit 1997
6. Maßnahmen zur Sicherheit in den Bierzelten
Auch hier gilt vorrangig, Stauräume zu gewährleisten, Rettungswege frei zu halten und die Besuchersituation zu entzerren.
· Vergrößerung und hygienische Verbesserung der Toilettenanlagen
· Reservierungspraxis für alle Zelte (Ausnahme: Weinzelt und Käfer’s Wiesn-Schänke): Montag bis Freitag besteht Reservierungsverbot von einem Drittel des Mittelschiffs. An Samstagen ab 17 Uhr darf ein Drittel des Mittelschiffs reserviert werden. Sonntags und am 3. Oktober (Feiertag zum Tag der Deutschen Einheit) muss das Mittelschiff ganz frei bleiben.
· Verbot von Veranstaltungen laut Oktoberfestordnung V, § 42
· Überwachung der Sturmfestigkeit der Zelte (2000)
· Die Nutzungsmöglichkeit von Mobiltelefonen wird im Toilettenbereich erschwert oder verhindert. (2005)
· Besucherwechsel durch Musikgestaltung: Bis 18 Uhr darf von den Wiesn-Kapellen nur "nicht aufheizende Musik" gespielt werden. Die Musikanlagen werden durch Lautstärkebegrenzer so gesteuert, dass der Schallpegel tagsüber 85 Dezibel (A) und an Samstagen ganztägig 90 Dezibel (A) nicht übersteigt. Die Mittelbetriebe sind tagsüber vor 18.00 Uhr verpflichtet, in Eigenverantwortung sicherzustellen, dass der Schallpegel der Musikanlage 85 Dezibel (A) nicht übersteigt (2005, 2010).
· Im Sinne des Gesundheitsschutzgesetzes werden in den Festzelten keine Tabakwaren mehr verkauft (2008)
· Umsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes: Rauchverbot in den Festhallen.
Quelle: Tourismusamt München