Stille Feiertage: Was ist trotz Tanzverbot erlaubt und was nicht?

An diesen Feiertagen gilt Tanzverbot in München

Insgesamt neun "stille Tage" gibt es in Bayern: In Bars, Lokalen, Clubs und Diskotheken, die an diesen Feiertagen öffnen, gilt ein generelles Tanzverbot. Aber was ist mit privaten Feiern?

Leere Disco mit Discokugel
Veronika Surovtseva Shutterstock

Wann sind die Stillen Feiertage in Bayern?

  • Allerheiligen - Freitag, 1. November 2024
  • Volkstrauertag - Sonntag, 17. November 2024
  • Buß- und Bettag - Mittwoch, 20. November 2024
  • Totensonntag - Sonntag, 24. November 2024
  • Heiliger Abend - Dienstag, 24. Dezember 2024
  • Aschermittwoch - Mittwoch, 5. März 2025
  • Gründonnerstag - Donnerstag, 17. April 2025
  • Karfreitag - Freitag, 18. April 2025 (ab 0 Uhr)
  • Karsamstag - Samstag, 19. April 2025 (ab 0 Uhr)

Was könnt ihr bei "Tanzverbot" nicht machen?

An allen stillen Feiertagen müssen die Tanzflächen - unabhängig von eventuell zulässiger Musik – leer bleiben. Veranstaltungsorte wie Clubs, Diskos und Bühnen dürfen öffnen, müssen aber ihr Programm dem Tag anpassen. An den meisten Stillen Feiertagen ist es möglich bis 2 Uhr "hinein zu feiern". Danach dürfen die Clubs weiter offen bleiben, müssen aber die Musik leiser drehen und euch von der Tanzfläche holen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 sind an stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn öffentliche Feste und Feiern Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum“ sind.

Vergnügungsstätten wie Spielhallen haben geschlossen.

Das bayerische Innenministerium begründet die gesetzliche Regelung so: „An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen.“

Was könnt ihr trotz des Tanzverbots unternehmen?

  • Konzerte und andere Musikevents werden jeweils nach Einzelfall bewertet. Wenn sie dem Charakter eines stillen Tages entsprechen, sind sie erlaubt. Über eine Genehmigung entscheidet in München das Kreisverwaltungsreferat. Heavy-Metal-Konzerte oder Hardrock werden an diesen Tagen eher nicht geduldet, dafür sind klassische Konzerte meist problemlos durchführbar. Bei Popmusik, Jazz oder Schlager kommt es auf das gespielte Repertoire an. Der Veranstalter muss sich das genehmigen lassen. 
  • Kabarett-, Variete- und Zirkusshows sind hingegen erlaubt, denn die gesetzliche Regelung betrifft das Tanzen zu lauter Musik. Daher sind auch Sportevents möglich - bis auf zwei Ausnahmen: Buß- und Bettag und Karfreitag.
  • Und was ist mit einer privaten Feier wie Hochzeiten? Hier seid Ihr eigentlich immer auf der sicheren Seite, wenn ihr Gäste einladet und nicht jeder Zugang hat - denn das Tanzverbot gilt für öffentliche Veranstaltungen. Wenn Ihr Zweifel habt, fragt lieber vorher beim Kreisverwaltungsreferat nach.