Covid-19: Keine staatlichen Corona-Regeln mehr gültig

Corona: Alle Regeln in München und Bayern aufgehoben

Seit 8. April 2023 gibt es keine staatlich angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen mehr.

Das Maximilianeum im Herbst
Michael Hofmann

Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr aufgehoben

Die bundesweite Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr für Bus und Bahn ist seit dem 2. Februar 2023 aufgehoben. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt ebenfalls keine Maskenpflicht mehr.

Maskenpflicht in Altenheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen aufgehoben

Seit 8. April 2023 ist die FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen in medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Theoretisch können die Einrichtungen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin das Tragen einer Maske vorschreiben.

Corona-Isolationspflicht ist aufgehoben

Die Isolationspflicht ist seit 16. November 2022 aufgehoben.

Positiv getesteten Personen wird empfohlen, unnötige Kontakte zu anderen Mitmenschen zu vermeiden. Gehen Sie, soweit möglich, ihrer beruflichen Tätigkeit von zuhause aus nach und verzichten Sie auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie.

Positive Testbefunde werden dem Gesundheitsamt direkt von den Laboren bzw. Teststellen übermittelt. Sie werden jedoch gebeten, dem Gesundheitsamt ergänzend weitere Angaben zu Ihrer Person zukommen zu lassen (> muenchen.de/ipdaten).

Kontakt mit dem Gesundheitsamt kann man auch per E-Mail an infektionsschutz.gsr@muenchen.de aufnehmen.

Wer rückwirkend noch eine Bestätigung des Isolationszeitraums benötigen (für den Zeitraum vor dem Ende der Isolationspflicht in Bayern am 16. November 2022), kann das Online-Formular zur Anforderung einer Isolationsbestätigung ausfüllen.

Freiwillige Schutzkonzepte in Einrichtungen weiterhin möglich

Es gibt keine bayernweiten Zugangsregeln mehr. Alle Veranstalter und Einrichtungen können aber weiterhin freiwillige Schutzkonzepte per Hausrecht umsetzen. Bitte vorab im Internet oder vor Ort informieren, welche Regeln aktuell gelten!

Schulen und Kitas: Auf Krankheitssymptome achten

Der Besuch ist ohne Einschränkungen möglich. Eltern werden gebeten, bei Krankheitssymptomen ihrer Kinder, diese testen zu lassen.

Corona-Impfung in München

Derzeit werden in Bayern Coronaschutzimpfungen nur noch über niedergelassene Ärzt*innen und Apotheken abgewickelt.

Reisen: Test- und Nachweispflicht, Virusvariantengebiet, Quarantäne

Für alle Einreisenden nach Deutschland gilt derzeit keine Test- bzw. Nachweispflicht. Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht jedoch weiterhin die Pflicht zum Nachweis eines aktuellen PCR-Tests. Informationen, welche Staaten oder Regionen entsprechend dieser Kategorie eingestuft sind, stehen tagesaktuell auf der Webseite des RKI.

Frauenkirche und Neues Rathaus vom Alten Peter aus gesehen
Anette Göttlicher

Coronavirus: Informationen der Stadt München

Das Gesundheitsreferat zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)

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