
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
2024 werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Bayerische Verwaltungsgericht München gewählt. Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich vormerken lassen.
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenDie persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind in den jeweils aktuellen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2020 bis 2025 bestanden folgende Voraussetzungen (§20 bis §22 VwGO):- Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
- Haupt- oder Nebenwohnsitz ist in München
- Zu Beginn der Amtsperiode am 1.4.2020 müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein
Außerdem sollten Sie die Deutsche Sprache verstehen und sprechen, um aktiv an den Verhandlungen teilnehmen zu können, sowie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben.
Benötigte UnterlagenFür eine unverbindliche Vormerkung genügt eine formlose Mitteilung (telefonisch, per Brief, Telefax oder E-Mail) mit folgenden Angaben:
- Familienname, Vornamen
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschrift in München
BesonderheitenFolgende Personen können nicht berufen werden (Stand August 2019):
- Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (zum Beispiel Richter, Notare, Rechtsanwälte sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen)
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes (Landtag), der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- Personen, denen die Fähigkeit ein öffentliches Amt auszuüben durch ein Gericht abgesprochen wurde, oder gegen die ein Ermittlungsverfahren mit der möglichen Folge schwebt
- Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften besitzen
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
- Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR tätig waren
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Formulare & Links
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Im Internet
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter Entschädigungen
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmengebührenfrei
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Allgemeine Informationen
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht nehmen bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter teil und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung. Sie unterliegen somit einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue.
Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte von Bürgern betroffen sind, zu kontrollieren.
Klassische Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise das Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben.
Thema einer Verhandlung kann somit zum Beispiel ein Bauantrag sein, eine Streitigkeit um die Vergabe von Studienplätzen oder es werden Führerscheinangelegenheiten behandelt.
Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichterinnen und Laienrichter neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit.
Die Erstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die Amtsperiode 2020 bis 2025 ist abgeschlossen.
Die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die nächste Amtsperiode vom 1.4.2025 bis 31.3.2030 läuft in einem zweistufigen Verfahren ab.
- Ab voraussichtlich Juni 2024 erstellt das Kreisverwaltungsreferat anhand der eingehenden Bewerbungen eine Vorschlagsliste aus allen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern Münchens. Der Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Stadtrat gefasst.
- Die endgültige Auswahl trifft im Anschluss der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Nur Personen, die auf der Vorschlagsliste stehen, können gewählt werden.
Die Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt direkt durch das Bayerische Verwaltungsgericht München.
Wenn Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, können Sie sich ab sofort bei uns unverbindlich vormerken lassen.Fragen & AntwortenKann der Arbeitgeber sich weigern, Angestellte für das Ehrenamt freizustellen?
Arbeitgeber dürfen ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern nicht kündigen oder anderweitig benachteiligen, nur weil sie das Amt übernommen haben oder ausüben. Eine Befreiung von einer Sitzung ist nur möglich, wenn durch die Teilnahme ein schwerer wirtschaftlicher Nachteil entstehen würde.
Wer bezahlt für den Ausfall?
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter erhalten nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) eine Entschädigung (beispielsweise Verdienstausfall, Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung, Fahrkostenersatz)
Kann man auch gegen seinen Willen zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter bestellt werden?
Wird die Zahl an nötigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern nicht durch freiwillige Bewerbungen erreicht, werden nach dem Zufallsprinzip unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Personen aus dem Münchner Melderegister gezogen. Grundsätzlich ist jeder, der die nötigen Voraussetzungen erfüllt, verpflichtet, das Amt anzunehmen und ausüben.
Folgende Personen können das Amt ablehnen:
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Geistliche und Religionsdiener
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Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter anderer Gerichtszweige
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Personen, die zwei Amtsperioden lang als ehrenamtliche Richterin oder Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig gewesen sind
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Ärztinnen oder Ärzte, Krankenschwestern oder Krankenpfleger, Hebammen
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Apothekenleiterinnen oder Apothekenleiter, die keinen weiteren Apothekerinnen oder Apotheker beschäftigen
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Personen, die die Regelaltersgrenze nach dem Sozialgesetzbuch erreicht haben (65 Jahre, bzw. älter)
Gibt es Schulungen für Schöffen?
Sie werden auf ihre Aufgabe vorbereitet. In einer Schulung erhalten Sie Informationen über ihre Aufgabe, ihre Rechte und Pflichten.
Wie oft wirkt man mit?
Die Zahl der Sitzungstage ist so bemessen, dass jede ehrenamtliche Richterin oder jeder ehrenamtliche Richter voraussichtlich zu höchstens zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.
Was passiert, wenn man an einem Verhandlungstag nicht zum Gericht kommen kann?
Von einem bestimmten Verhandlungstag können sich Personen, die das Ehrenamt ausüben, aus zwingenden Gründen befreien lassen, (zum Beispiel Krankheit, Unfall, Urlaub oder unvermeidbare und vorrangige beruflicher Pflichten). Die Entscheidung trifft die/ der Vorsitzende des Gerichts.
Rechtliche GrundlagenArt. 33 Grundgesetz
(Staatsbürgerliche Rechte) § 28 und §§ 20 – 22 VwGO
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren
Ruppertstraße 11
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren
Ruppertstr. 19
80466 München
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