
Gewerbe anmelden: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten München
Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Die Tätigkeiten sind der Gewerbebehörde zu melden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWas ist zu melden:
- gewerbliche Tätigkeit im stehenden Gewerbe (beispielsweise Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung)
Wann ist zu melden:
- Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Wer muss melden:
- Alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.
- Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
- Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH) .
Wie ist zu melden:
- Wir bitten Sie, die Gewerbeanmeldung schriftlich per Post oder E-Mail mit den jeweils erforderlichen Unterlagen vorzunehmen (siehe auch benötigte Unterlagen).In dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte unser Servicetelefon (089 233 96030)
Die Unterlassung der Meldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
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bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie -
bei Bevollmächtigung:
eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie -
bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit) -
bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie - bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
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bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
BesonderheitenBesonderheiten Handwerk:
Die Gewerbeanmeldung allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.
Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.Nähere Informationen zum Handwerk erteilt die Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 4, 80333 München Tel. 089/5119-0.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Gewerbeabmeldung Gewerbeummeldung Gewerbeanmeldung -
Im Dienstleistungsfinder
Reisegewerbekarte -
Auf muenchen.de
Erlaubnispflichtige-Gewerbe Firma gründen Beratung im Münchner Existenzgründungs-Büro Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Anmeldebescheinigung erhalten Sie umgehend per Post. Eine Zahlungsauffoderung geht Ihnen gesondert zu. Dies kann aktuell bis zu 3 Monate dauern.
Gebührenrahmen50 bis 60 Euro (abhängig von der Rechtsform)
Zweitschrift: 20 EuroZahlungsarten- Überweisung (auf Rechnung)
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Allgemeine Informationen
Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein).
Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.
Folgende Stellen werden von der Gewerbebehörde über die Gewerbeanmeldung informiert:
- Finanzamt
- Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
- Eichamt
- Registergericht
- Landesverband der Berufsgenossenschaften
- Statistisches Landesamt
- Arbeitsamt
Handelsregister:
Zu den Eintragungsvoraussetzungen in das Handelsregister erhalten Sie nähere Informationen beim Registergericht, Infanteriestr. 5, 80097 München, Tel. 089/5597-06.Hinweis auf erlaubnispflichtige Gewerbe:
Für einige Gewerbearten ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:- Handwerk
- Bewachung
- Makler sowie Bauträger und Baubetreuer
- Pfandleiher
- Versteigerer
Fragen & AntwortenSie haben Ihre Anmeldebescheinigung (Gewerbeschein) verloren?
Sie können bei uns eine Zweitschrift beantragen.- Wenn Sie Ihren Antrag per Post oder E-Mail (zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises) schicken, erhalten Sie die Zweitschrift in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Zahlungsaufforderung über 20 Euro senden wir Ihnen ebenfalls zu.
Das Münchner Existenzgründungs-Büro bietet Ihen persönlich, telefonisch und auch per Internet kostenfreie Informationen und Beratungen zu folgenden Themen:- Gründungsformalitäten
- Businessplan
- Private und betriebliche Absicherung
- Förderangebote und Finanzierungshilfen
- Seminare und Veranstaltungen
- Flächenangebote und Gründerzentren
Rechtliche Grundlagen§14 Gewerbeordnung
Kontakt
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Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten
Gewerbemeldungen
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
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Gewerbemeldungen
Ruppertstr. 19
80466 München
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