Anliegerauskünfte über Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung von Straßen erhebt die Landeshauptstadt München Erschließungsbeiträge.
Beschreibung
Bei Bedarf erteilt das Sachgebiet Erschließung gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge. Dazu ist die Angabe des zu bewertenden Objektes und der Flurstücksnummer notwendig.
Rechtliche Grundlagen
§ 127 ff BauGB
Fragen & Antworten
Kann die Auskunft auch telefonisch erfolgen?
Nein, eine schriftliche Anforderung ist erforderlich. Nutzen Sie dazu gern unser Antragsformular.