Anzeige zum Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden oder lagern, müssen Sie mindestens 6 Wochen vorher anzeigen.

Beschreibung

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel Heizöl, Diesel, Benzin oder Altöl.

Voraussetzungen

Oberirdische Anlagen für flüssige wassergefährdende Stoffe sind anzeigepflichtig  bei einem Volumen

  • größer 100.000 Liter (=100 m³) bei Stoffen der WGK 1,
  • größer 1.000 Liter (=1 m³) bei Stoffen der WGK 2 und 
  • größer 220 Liter (=0,22 m³) bei Stoffen der WGK 3.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Anzeigeformular mit Anlagen
  • Lageplan

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

bis zu 6 Wochen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

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