
Auskunft zur Begutachtung der Fahreignung bei Betäubungsmitteln und Arzneimitteln: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Hier finden Sie alle Informationen, was es zu beachten gilt, wenn die Begutachtung der Fahreignung wegen des Missbrauchs von Betäubungs- und Arzneimitteln angeordnet wurde.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie haben nun Fragen zu Abstinenznachweisen, Drogenkontrollprogrammen , Screenings, Begutachtungsstellen oder noch Fragen zum weiteren Ablauf, dann können Sie sich schriftlich oder telefonisch an uns wenden.
BesonderheitenAllgemeine Informationen
- Bei Ihnen wurde die Begutachtung der Fahreignung angeordnet, weil
- Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben, nachdem Ihnen diese wegen Drogen oder Arzneimitteln entzogen wurde.
- die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung wegen Betäubungsmitteln oder der Einnahme von Arzneimitteln hat.
- Sie den Führerschein freiwillig aufgrund von Drogen oder der Einnahme von Arzneimitteln abgegeben haben und jetzt wieder haben wollen
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