
Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenEU-Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen, Lichtenstein oder aus der Schweiz und deren Familienangehörige brauchen keinen gesonderten Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Dasselbe gilt für Inhaber eines Aufenthaltstitels mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit gestattet“.
Voraussetzungen- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf
- eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft
- eine gesicherte Finanzierung (durch Eigenkapital oder Kreditzusage)
Benötigte UnterlagenAntrag auf Aufenthaltserlaubnis:
Für Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie beim Servicepoint des Service-Centers für internationale Fachkräfte (SCiF) einen Termin vereinbaren.
- Wenn Sie sich vertreten lassen: Eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht
- ausführlicher Lebenslauf (mit Referenzen und Informationen über Ihre Erfahrungen als Unternehmer, Zeugnissen, Diploma, Nachweisen über Ausbildungen)
- bei ausländischen Unterlagen: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und zum Beispiel bei Qualifikationsnachweisen eine förmliche Anerkennung
- vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan)
Die Unterlagen benötigen wir, soweit nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, ausschließlich in Kopie. Bitte beachten Sie, dass wir die vorgelegten Unterlagen behalten und nicht zurückgegeben.
Alle von Ihnen eingereichten Unterlagen behandeln wir streng vertraulich.BesonderheitenDer Businessplan muss folgende ausführliche Informationen enthalten:
- Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
- Gründerprofil/ Gründungsteam (Einschätzung Ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, Branchenerfahrungen)
- Markteinschätzung (Marktpotential, Zielgruppe)
- Wettbewerbssituation (Konkurrentenanalyse, Stärken- und Schwächenanalyse - SWOT)
- Standortanalyse
- Unternehmensorganisations- und Personalmanagement (Rechtsformwahl, Aufgabenorganisation (Organigramm), Ablauforganisation, Personalstruktur)
- Risikoanalyse
- Finanzwirtschaftliche Planungen (Investitions- und Kapitalbedarfsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre, Personalentwicklungsplanung mit Informationen zu Zeitplan und Anzahl geplanter Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze, Liquiditätsplan für drei Jahre)
- Weitere Angaben und Nachweise zu den im Businessplan gemachten Angaben
- Detaillierte Erläuterung der in der Finanzplanung veranschlagten Umsatz-, Aufwands- und Gewinnzahlen, Erklärung der vorgestellten Kalkulationsgrundlagen
- Eigenkapitalnachweise oder Finanzierungsnachweise für den genannten Kapitalbedarf (zum Beispiel Kontoauszüge, Finanzierungszusagen, Bankbestätigungen)
- bei Personaleinstellung: Stellenprofil mit detaillierten Angaben zum Anforderungsprofil, Aufgabenbereich, Vergütung, Eintrittsdatum, Teil-/ Vollzeit
- Geschäftskontakte im In- und Ausland, Art und Ausmaß von deren Einbindung (soweit vorhanden), zum Beispiel Absichtserklärungen, Vorverträge, Auftragsbestätigungen
- Informationen zum Beitrag des Vorhabens für Innovation und Forschung
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden. -
Formulare & Links
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Online-Services
Antrag stellen -
Terminvereinbarung
Kontakt -
Formulare und Downloads
Antrag auf Aufenthaltstitel Information zum biometrischen Passfoto -
Auf muenchen.de
Bürgerbüro Wohnsitzanmeldung Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand -
Im Internet
IHK München und Oberbayern Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen100 Euro
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Allgemeine Informationen
Visumverfahren
In vielen Fällen brauchen Sie ein Visum, damit Sie einreisen dürfen. Für das
Visum müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in
Ihrem Heimatland wenden. Beim Auswärtigen Amt
bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach
Deutschland einreisen dürfen.
Nach der Einreise
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden
oder Institutionen verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.Rechtliche Grundlagen§ 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
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Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
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