Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Juristische Personen, Personenvereinigungen

Das Gewerbezentralregister enthält Daten über juristische Personen und Personenvereinigungen, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

Beschreibung

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über juristische Personen und Personenvereinigungen, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Dazu zählen:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • strafgerichtliche Verurteilungen

Den Antrag müssen Sie persönlich in Ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.

Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.

Empfänger der Auskunft:

  • Die Auskunft kann grundsätzlich nur an die juristische Person oder Personenvereinigung (nicht an eine bevollmächtigte Person) gesandt werden.
  • Nur in den folgenden drei Fällen, kann die Auskunft direkt an eine Behörde gesendet werden:
    • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
    • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes und
    • für die Vorbereitung der Entscheidung zu Überprüfung der Zuverlässigkeit nach §38 GewO.

Voraussetzungen

Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München gemeldet.

Sie können einen persönlichen Antrag in allen Bürgerbüros stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch schriftlich bei jedem Bürgerbüro stellen. Alternativ kann der Antrag beim Bundesamt für Justiz direkt online gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung.
  • Freiformulierter Antrag auf dem Geschäftspapier mit dem Firmenbriefkopf
  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie) der Person oder Personen, die zur Vertretung der Firma berechtigt sind (laut Registerauszug). Mindestens eine Person muss in München gemeldet sein und den Antrag unterschreiben. Der Firmensitz muss nicht in München sein.
  • Nachweis der Überweisung zusammen mit dem Antrag an uns. Ohne Zahlungsnachweis eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Wenn Sie die Gewerbezentralregisterauskunft schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:

    Stadtsparkasse München
    IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
    BIC: SSKMDEMM
    Verwendungszweck: 92004301010063

    Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwei bis drei Wochen.

Gebührenrahmen

Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 Euro vorab oder legen Sie den Betrag in Bar Ihrem Antrag bei.

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45371

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

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